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FAQ Allgemein

Ihre Anliegen: Sie fragen - wir antworten!

Wir haben diese Seite mit Fragen und Antworten.
FAQ heißt: Häufig gestellte Fragen und Antworten.
Sie müssen nicht in den Gesetzen suchen.

Oben rechts ist ein Such-Feld.
Such-Feld heißt:
Sie können dort ein Wort schreiben.
Die Seite sucht dann nach diesem Wort.

Es gibt auch Fragen und Antworten zu Eltern-Abend.
Eltern-Abend ist ein Treffen von Eltern und Lehrerinnen und Lehrern.

Es gibt auch Fragen und Antworten zu Eltern-Vertretungen.
Eltern-Vertretungen sind Eltern, die andere Eltern vertreten.

Wir geben uns Mühe, dass alles richtig ist.
Aber manchmal kann ein Fehler passieren.
Wir können nicht immer alles versprechen.

Wir schreiben so, wie es der Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung macht Regeln für die deutsche Sprache.
So können auch Menschen mit Seh-Behinderung oder Blinde unsere Texte besser lesen oder hören.

Wir schreiben oft: Schülerinnen und Schüler.
Oder wir schreiben: Lehr-Kräfte.
Manchmal schreiben wir: Schüler/-innen.
Damit meinen wir alle Menschen.

Sie haben ein Problem?
Oder Sie finden keine Antwort?
Dann rufen Sie uns an.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
E-Mail heißt: Elektronische Post.
Wir helfen Ihnen gerne.

Sie haben die Abitur-Prüfung gemacht.
Sie sind nicht einverstanden mit dem Ergebnis.

Sie können Widerspruch einlegen.
Widerspruch heißt:
Sie schreiben einen Brief.
Sie sagen: Ich bin nicht einverstanden.

Sie haben 1 Monat Zeit.
1 Monat sind 4 Wochen.
Die Zeit beginnt, wenn Sie das Ergebnis bekommen.

Sie schicken den Widerspruch an das Schul-Amt.
Das Schul-Amt ist die Behörde für Schulen.

Sie können auch gegen das Abschluss-Zeugnis Widerspruch einlegen.
Hier haben Sie 1 Jahr Zeit.

Das Schul-Amt prüft Ihren Widerspruch.
Vielleicht lehnt das Schul-Amt den Widerspruch ab.
Dann können Sie vor Gericht klagen.
Klagen heißt:
Sie bitten das Gericht um Hilfe.

Für die Klage brauchen Sie eine gute Begründung.
Ein Anwalt kann Ihnen helfen.
Ein Anwalt ist ein Fach-Mann für Recht.

Mehr Infos gibt es auf unserer Seite Themenbereich Schulformen.

Die Abitur-Prüfungen sind am Ende von der Schule.
Abitur-Prüfungen heißt:
Ganz wichtige Prüfungen für das Ende von der Schule.

Die Termine für die Abitur-Prüfungen werden früh bekanntgegeben.
Das heißt:
Sie wissen die Termine ungefähr ein Jahr vorher.

Die Termine stehen auf der Internet-Seite vom Ministerium.
Ministerium ist die Behörde für Schulen in Hessen.

Die Termine kommen, bevor das letzte Schul-Jahr in der Ober-Stufe beginnt.
Ober-Stufe ist das letzte Stück von der Schule.

Ihr Kind hat keinen Platz an der Wunschschule bekommen.
(Wunschschule heißt: Die Schule, an die Ihr Kind am liebsten gehen soll.)
Das ist schade.

Jetzt prüft das Schulamt, ob es einen Platz an der Zweitwunschschule oder an der Drittwunschschule gibt.
(Schulamt heißt: Die Behörde, die für die Schulen in Ihrer Region zuständig ist.
Zweitwunschschule und Drittwunschschule heißen: Die Schulen, die Sie als zweite oder dritte Wahl auf das Formular geschrieben haben.)

Diese Schulen haben Sie schon im Anmeldeformular aufgeschrieben.
(Anmeldeformular heißt: Das Papier, auf dem Sie die Schulen für Ihr Kind eintragen.)

Wir empfehlen: Schreiben Sie immer mehrere Schulen auf das Formular.
So hat Ihr Kind mehr Chancen auf einen Platz an einer Schule, die Sie mögen.

Gibt es auch an der Zweit- und Drittwunschschule keinen Platz?
Dann sucht das Schulamt eine andere Schule mit freien Plätzen für Ihr Kind.

Manchmal gibt es zu viele Anmeldungen für eine Schule.
Dann entscheidet das Los.
(Los heißt: Es wird zufällig entschieden, welches Kind einen Platz bekommt.)

Sind Sie mit der Schule nicht einverstanden?
Dann können Sie beim Staatlichen Schulamt Widerspruch einlegen.
(Widerspruch heißt: Sie schreiben einen Brief und sagen, dass Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Das Schulamt prüft dann noch einmal.)

Lassen Sie sich beraten.

Mehr Informationen finden Sie im Themenportal unter „Übergang 4/5 – Schulwahl und Schulplatzvergabe“.