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Fragen und Antworten zu Eltern-Vertretungen

Der Eltern-Beirat arbeitet ehrenamtlich.
Ehrenamtlich heißt:
Sie bekommen kein Geld für die Arbeit.

Der Eltern-Beirat ist wichtig.
Er hilft, wenn es Probleme oder Fragen zwischen Schule und Eltern gibt.
Der Eltern-Beirat vermittelt zwischen Schule und Eltern.

Es gibt verschiedene Eltern-Beiräte:

  • Klassen-Eltern-Beirat: für eine Klasse
  • Schul-Eltern-Beirat: für die ganze Schule
  • Stadt-Eltern-Beirat: für eine Stadt
  • Kreis-Eltern-Beirat: für einen Landkreis
  • Landes-Eltern-Beirat: für ganz Hessen

Als Eltern-Beirat in Hessen können Sie das Leben in der Schule mitgestalten.
Sie können eigene Ideen einbringen.
Sie lernen viel über den Alltag in der Schule.
Sie sprechen mit Lehr-Kräften, anderen Eltern und anderen wichtigen Personen in der Schule.

Sie vertreten die Interessen von allen Eltern.
Sie setzen sich auch für die Schülerinnen und Schüler ein.
Sie helfen mit, dass die Schule ein guter Ort zum Lernen ist.

(Eltern-Beirat: Eine Gruppe von Eltern. Sie vertritt die Eltern an der Schule.)
(Ehrenamtlich: Man arbeitet freiwillig. Man bekommt kein Geld dafür.)

Ja, Eltern-Beiräte arbeiten ehrenamtlich.
Das gilt in Hessen.

Die Mitglieder sind frei.
Sie müssen keine Befehle befolgen.
Sie machen ihre Aufgaben selbst.

Die Schulträger bezahlen die Sachkosten.
(Schulträger: Das ist der Träger der Schule. Zum Beispiel die Stadt.)
(Sachkosten: Das ist Geld für Dinge, die man für die Arbeit braucht. Zum Beispiel Papier.)

Das gilt für diese Beiräte:
-   Schuleltern-Beiräte.
-   Schüler-Räte.
-   Kreis-Eltern-Beiräte.
-   Stadt-Eltern-Beiräte.
-   Kreis-Schüler-Räte.
-   Stadt-Schüler-Räte.

Mitglieder bekommen Geld für Fahrten.
Das gilt für:
-   Kreis-Eltern-Beiräte.
-   Eltern-Vertretungen an Kreis-Berufs-Schulen.
(Kreis-Berufs-Schulen: Schulen für einen Beruf.)

Manche bekommen eine Aufwands-Entschädigung.
(Aufwands-Entschädigung: Geld für Ausgaben, die man bei der Arbeit hat.)

Das sind meistens nur Mitglieder vom Landes-Eltern-Beirat.
Auch Mitglieder von Ausschüssen bekommen sie.
(Ausschuss: Eine kleine Gruppe in einem großen Beirat.)

Das kann sein:
-   Geld für Fahrten.
-   Geld für Treffen (Sitzungs-Geld).
-   Geld für Übernachtungen.
   Das gilt, wenn man weit weg wohnen muss.

Klassen-Eltern-Beiräte bekommen kein Geld.
Schul-Eltern-Beiräte bekommen auch kein Geld.
 

Ein Klassen-Eltern-Beirat ist eine Gruppe von Eltern.  
Sie sprechen für die Eltern in einer Klasse.  

Sie helfen mit, wie die Schule funktioniert.  
Sie können sagen, was gut ist.  
Sie können sagen, was besser werden soll.  

Sie lernen die Schule gut kennen.  
Sie sprechen mit Lehrerinnen und Lehrern.  
Lehrerinnen und Lehrer sind die Erwachsenen, die unterrichten.  

Sie sprechen auch mit anderen Eltern.  
Sie setzen sich für die Kinder ein.  
Die Kinder sind die Schülerinnen und Schüler.  

Was macht ein Klassen-Eltern-Beirat?

Sie helfen anderen Eltern.  
Sie hören zu und geben Infos weiter.  

Sie sprechen mit der Klassen-Leitung.  
Das sind die Lehrerinnen und Lehrer, die für die Klasse zuständig sind.  

Sie planen Eltern-Abende.  
Eltern-Abende sind Treffen für Eltern.  
Sie leiten diese Treffen.  

Sie vertreten die Klasse im Schuleltern-Beirat.  
Der Schuleltern-Beirat ist die Gruppe von Eltern für die ganze Schule.  

Sie sagen den Eltern, was wichtig ist.  
Sie erzählen, was bei den Treffen besprochen wurde.  

Sie können Eltern-Stammtische machen.  
Eltern-Stammtisch ist ein lockeres Treffen für Eltern.  

Sie helfen bei Festen und Ausflügen.  
Feste sind Feiern.  
Ausflüge sind besondere Tage außerhalb der Schule.  

Warum ist das wichtig?

Sie helfen mit.  
Sie machen die Schule besser.  
Sie setzen sich für die Kinder ein.  
Sie setzen sich für die Eltern ein.  

Der Landes-Eltern-Beirat ist eine Gruppe von Eltern.  
Die Abkürzung ist LEB.  
Der LEB ist für ganz Hessen da.  
Hessen ist ein Bundesland in Deutschland.

Im LEB sind Eltern aus ganz Hessen.  
Die Eltern werden gewählt.  
Das heißt: Die Eltern stimmen ab, wer im LEB ist.

Der LEB spricht für alle Eltern von Schulkindern in Hessen.  
Schulkinder sind alle Kinder, die zur Schule gehen.

Der LEB spricht mit dem Ministerium für Schule in Hessen.  
Ministerium ist eine wichtige Behörde vom Land.  
Das Ministerium entscheidet viel über die Schulen.

Der LEB sagt dem Ministerium, was Eltern wichtig finden.  
Der LEB hilft mit, wie Schule in Hessen funktioniert.  
Das nennt man Mitbestimmung.  
Mitbestimmung heißt: Die Eltern dürfen mitreden und mitentscheiden.

Das Recht auf Mitbestimmung steht im Gesetz.  
Das Gesetz heißt: Hessische Landesverfassung.  
Verfassung ist ein sehr wichtiges Gesetz.

Der LEB darf auch bei anderen wichtigen Treffen mitmachen.  
Zum Beispiel bei Treffen in ganz Deutschland.  
Der LEB arbeitet mit anderen Gruppen zusammen.  
Der LEB spricht für die Eltern bei vielen wichtigen Themen.

Ein Klassen-Eltern-Beirat ist eine Gruppe von Eltern.  
Die Abkürzung ist KEB.  
Der KEB ist für eine Klasse da.  
Eine Klasse ist eine Gruppe von Kindern in der Schule.

Der KEB hat Rechte.  
Rechte sind Dinge, die man darf.

Der KEB darf Infos von der Klassen-Leitung bekommen.  
Die Klassen-Leitung sind die Lehrerinnen und Lehrer, die für die Klasse zuständig sind.  
Der KEB darf sagen, was er denkt.  
Der KEB darf Vorschläge machen.  
Der KEB darf Ideen geben.  
Das nennt man Anregungen.

Der KEB darf mitreden, wenn es um die Klasse geht.  
Der KEB ist unabhängig.  
Unabhängig heißt: Niemand sagt dem KEB, was er tun muss.

Der KEB spricht für die Eltern in der Klasse.  
Der KEB macht Eltern-Abende.  
Eltern-Abende sind Treffen für Eltern.  
Der KEB plant die Eltern-Abende zusammen mit der Klassen-Leitung.  
Der KEB leitet die Eltern-Abende.  
Der KEB sagt den Eltern, was wichtig ist.

Der KEB vertritt die Klasse in der Schul-Konferenz.  
Die Schul-Konferenz ist ein Treffen, bei dem wichtige Dinge für die Schule besprochen werden.  
Der KEB darf auch dort Vorschläge machen und Ideen geben.

Der KEB hilft mit, dass Eltern in der Schule mitbestimmen können.  
Mitbestimmen heißt: Eltern dürfen mitreden und mitentscheiden.

[Mehr zum Klassenelternbeirat]

Ja.
Eltern-Vertreter haben Schweigepflicht.
Schweigepflicht heißt: Man darf nichts weitersagen.
Man muss über wichtige Dinge still sein.
Man muss auch über geheime Dinge still sein.
Das gilt auch nach der Zeit im Eltern-Beirat.
Zeit im Eltern-Beirat heißt: Solange man gewählt ist.

Wer die Schweigepflicht bricht, kann Probleme bekommen.
Bricht heißt: Man erzählt etwas, das geheim bleiben muss.
Das Gremium kann ein Mitglied ausschließen.
Gremium heißt: Eine Gruppe, die zusammenarbeitet.
Viele müssen zustimmen.
Zwei von drei sagen Ja. 

In Hessen ist man meist zwei Jahre im Eltern-Beirat.  
Das nennt man Amtszeit.  
Amtszeit heißt: Die Zeit, in der man gewählt ist.

Das gilt für den Klassen-Eltern-Beirat.  
Das gilt auch für den Vorstand vom Schul-Eltern-Beirat.  
Vorstand heißt: Die Leitung vom Eltern-Beirat.

Manchmal ist die Amtszeit nur ein Jahr.  
Das ist so bei Schulen, die nur ein Jahr dauern.

Beim Landes-Eltern-Beirat ist die Amtszeit drei Jahre.  
Landes-Eltern-Beirat ist die Gruppe für ganz Hessen.

Nach der Amtszeit gibt es eine neue Wahl.  
Wahl heißt: Die Eltern stimmen ab, wer im Eltern-Beirat ist.

Manchmal hört jemand früher auf.  
Dann wird jemand Neues gewählt.  
Das gilt für den Klassen-Eltern-Beirat.  
Das gilt auch für den Vorstand vom Schul-Eltern-Beirat.

Bei den Wahlen gibt es auch Ersatz-Leute.  
Ersatz-Leute heißen: Sie machen mit, wenn jemand aufhört.

Weitere Infos: Mitbestimmung.

In jeder Klasse gibt es eine Wahl.
Zwei Personen werden gewählt.
Eine Person ist der Klassen-Eltern-Beirat.
Eine Person ist der Stellvertreter.
Stellvertreter heißt: Die Person hilft oder springt ein.

Der Klassen-Eltern-Beirat gehört zum Schul-Eltern-Beirat.
Das heißt: Er ist Mitglied im Schul-Eltern-Beirat.

Der Schul-Eltern-Beirat wählt einen Vorstand.
Vorstand heißt: Die Leitung vom Eltern-Beirat.
Der Vorstand hat eine Vorsitzende.
Oder einen Vorsitzenden.
Es gibt auch einen Stellvertreter.
Manchmal gibt es einen Schriftführer.
Schriftführer heißt: Die Person schreibt auf, was besprochen wurde.

Es gibt auch einen Kreis-Eltern-Beirat.
Oder einen Stadt-Eltern-Beirat.
Kreis heißt: Ein großes Gebiet mit vielen Schulen.
Stadt heißt: Eine große Stadt mit vielen Schulen.
Der Kreis- oder Stadt-Eltern-Beirat hat bis zu 19 Personen.
Wie viele Personen es gibt, hängt davon ab, wie viele Eltern gewählt werden.

Der Kreis- oder Stadt-Eltern-Beirat wählt einen Vorstand.
Der Vorstand hat eine Vorsitzende.
Oder einen Vorsitzenden.
Es gibt einen Stellvertreter.
Manchmal gibt es noch mehr Personen.

Es gibt auch einen Landes-Eltern-Beirat.
Der Landes-Eltern-Beirat ist für ganz Hessen.
Er hat bis zu 19 Personen.
Manchmal sind es weniger Personen.
Im Jahr 2024 gab es 15 Personen.

Der Landes-Eltern-Beirat wählt einen Vorstand.
Der Vorstand hat drei Personen.
Es gibt eine Vorsitzende.
Oder einen Vorsitzenden.
Es gibt zwei Stellvertreter.
Hier gibt es keine weiteren Personen im Vorstand.

In Hessen gibt es viele Eltern-Beiräte.  
Eltern-Beirat heißt: Eine Gruppe von Eltern.  
Sie sprechen für die Eltern an der Schule.

Im Eltern-Beirat gibt es verschiedene Ämter.  
Amt heißt: Eine Aufgabe in der Gruppe.

Die wichtigsten Ämter sind:
- Vorsitzende oder Vorsitzender  
- Stellvertreterin oder Stellvertreter  
- Schriftführerin oder Schriftführer  
- Beisitzerin oder Beisitzer

Manchmal gibt es noch mehr Ämter.  
Das hängt von der Größe der Gruppe ab.  
Die wichtigsten Ämter gibt es immer.

Klassen-Eltern-Beirat

Es gibt zwei Ämter.  
Eine Person ist die Vorsitzende oder der Vorsitzende.  
Eine Person ist die Stellvertreterin oder der Stellvertreter.  
Die Eltern wählen die Personen.  
Die Wahl ist für zwei Jahre.

Der Klassen-Eltern-Beirat verbindet Eltern und Lehrerinnen oder Lehrer.  
Er organisiert Eltern-Abende.  
Eltern-Abende sind Treffen für Eltern.  
Er gibt wichtige Informationen weiter.  
Er spricht für die Eltern der Klasse im Schul-Eltern-Beirat.

Schul-Eltern-Beirat

Es gibt diese Ämter:
- Vorsitzende oder Vorsitzender  
- Stellvertreterin oder Stellvertreter  
- Manchmal Schriftführerin oder Schriftführer  
- Manchmal Beisitzerin oder Beisitzer

Die Klassen-Eltern-Beiräte wählen die Personen.  
Die Wahl ist für zwei Jahre.

Der Schul-Eltern-Beirat spricht für alle Eltern an der Schule.  
Er nimmt an wichtigen Treffen teil.  
Zum Beispiel an der Gesamt-Konferenz.  
Gesamt-Konferenz heißt: Ein großes Treffen an der Schule.  
Der Schul-Eltern-Beirat hilft bei wichtigen Entscheidungen.  
Er spricht oft mit der Schulleitung.  
Schulleitung heißt: Die Chefin oder der Chef der Schule.

Kreis-Eltern-Beirat und Stadt-Eltern-Beirat

Es gibt diese Ämter:
- Vorsitzende oder Vorsitzender  
- Stellvertreterin oder Stellvertreter  
- Manchmal noch mehr Personen im Vorstand

Die Mitglieder kommen aus den Schul-Eltern-Beiräten.  
Sie wählen die Ämter.

Der Kreis-Eltern-Beirat spricht für die Eltern im Kreis.  
Der Stadt-Eltern-Beirat spricht für die Eltern in der Stadt.  
Sie sprechen mit dem Schulträger.  
Schulträger heißt: Die Stadt oder der Kreis.  
Sie beraten die Schul-Eltern-Beiräte.  
Sie helfen bei Fragen.

Landes-Eltern-Beirat (LEB)

Es gibt diese Ämter:
- Vorsitzende oder Vorsitzender  
- Zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter  
- Manchmal Ausschüsse
- Manchmal andere Ämter 
(Mehr Infos: Gremien & Kooperationen)

Ausschuss heißt: Eine kleine Gruppe für ein Thema.

Die Mitglieder kommen aus den Kreis- und Stadt-Eltern-Beiräten.  
Sie wählen die Ämter.

Der Landes-Eltern-Beirat spricht für alle Eltern in Hessen.  
Er spricht mit dem Kultus-Ministerium.  
Kultus-Ministerium heißt: Die Behörde für Schule in Hessen.  
Der Landes-Eltern-Beirat hilft bei neuen Gesetzen für Schulen.  
Er gibt Meinungen zu wichtigen Themen ab.  
Er nimmt an Treffen für ganz Hessen teil.

In Hessen gibt es Eltern-Beiräte.  
Eltern-Beirat heißt: Eine Gruppe von Eltern.  
Eltern arbeiten im Eltern-Beirat freiwillig.  
Freiwillig heißt: Niemand muss mitmachen.

Sie können immer zurücktreten.  
Zurücktreten heißt: Sie hören mit der Aufgabe auf.

Es gibt zwei Möglichkeiten aufzuhören:

1. Freiwilliger Rücktritt

Sie können freiwillig aufhören.  
Sie sagen Bescheid.  
Dann sind Sie nicht mehr im Eltern-Beirat.  
Die Gruppe wählt eine neue Person.

 2. Ausscheiden aus rechtlichen Gründen

Manchmal müssen Sie aufhören.  
Das steht im Gesetz.

Zum Beispiel:
- Ihr Kind wechselt die Schule.
- Ihr Kind wechselt die Klasse.
- Ihr Kind ist jetzt 18 Jahre alt.

Dann dürfen Sie nicht mehr im Eltern-Beirat bleiben.  
Das gilt für den Klassen-Eltern-Beirat.  
Das gilt auch für den Schul-Eltern-Beirat.

Beim Kreis-Eltern-Beirat und beim Landes-Eltern-Beirat ist das anders.  
Sie dürfen oft weitermachen.  
Das geht, wenn Ihr Kind noch eine Schule besucht.  
Oder ein anderes Kind besucht die Schule.

Wichtig:  
Ihr Kind muss eine Schule besuchen.

3. Nachwahl

Sie hören vor dem Ende der Amtszeit auf.  
Amtszeit heißt: Die Zeit, in der Sie gewählt sind.  
Dann gibt es eine Nachwahl.  
Nachwahl heißt: Die Gruppe wählt eine neue Person.  
Die Nachwahl muss schnell sein.  
Sie muss in sechs Wochen sein.

Abwahl und Ausschluss

Manchmal kann die Gruppe Sie abwählen.  
Abwählen heißt: Die Gruppe entscheidet, dass Sie aufhören.  
Das geht, wenn Sie Ihre Aufgabe nicht machen.  
Oder wenn Sie Geheimnisse verraten.

Es gibt auch den Ausschluss.  
Ausschluss heißt: Die Gruppe beschließt, dass Sie nicht mehr mitmachen dürfen.  
Das geht bei schweren Fehlern.  
Zum Beispiel, wenn Sie Geheimnisse verraten.  
Viele müssen zustimmen.  
Zwei von drei Personen müssen Ja sagen.

Ein Eltern-Vertreter kann freiwillig aufhören.
Freiwillig heißt: Die Person will selbst aufhören.

Eine Abwahl ist schwieriger.
Abwahl heißt: Die Gruppe sagt, die Person soll aufhören.  
Eine Abwahl geht nur in besonderen Fällen.

Abwahl, wenn jemand seine Aufgabe nicht macht
Ein Eltern-Vertreter macht seine Aufgabe nicht.
Dann kann die Gruppe die Person abwählen.
Mehr als die Hälfte sagt Ja.

Ausschluss bei schwerem Fehler
Ein Eltern-Vertreter macht einen schweren Fehler.
Zum Beispiel: Die Person erzählt ein Geheimnis.
Geheimnis heißt: Etwas, das nicht weitergesagt werden darf.
Dann kann die Gruppe die Person ausschließen.
Ausschluss heißt: Die Person darf nicht mehr mitmachen.
Zwei von drei sagen Ja.

Erklärung schwieriger Wörter
Eltern-Vertreter: Eine Person, die für die Eltern spricht.
Freiwillig: Die Person will selbst aufhören.
Abwahl: Die Gruppe sagt, die Person soll aufhören.
Ausschluss: Die Person darf nicht mehr mitmachen.
Geheimnis: Etwas, das nicht weitergesagt werden darf.

Sie sind Stief-Eltern-Teil.
Sie möchten in den Eltern-Beirat gewählt werden.
Das geht nur, wenn Sie bestimmte Regeln beachten.

Was ist ein Eltern-Beirat?
Eltern-Beirat heißt:
Eine Gruppe von Eltern vertritt alle Eltern in der Klasse oder Schule.

Was ist ein Stief-Eltern-Teil?
Stief-Eltern-Teil heißt:
Sie sind nicht der leibliche Vater vom Kind. 
Sie sind nicht die liebliche Mutter vom Kind.
Sie sind der Partner von der Mutter oder vom Vater vom Kind.

Sie brauchen die Zustimmung von beiden Eltern

Das Kind hat meistens zwei Eltern mit Sorgerecht.
Sorgerecht heißt:
Die Eltern dürfen wichtige Dinge für das Kind entscheiden.

Beide Eltern müssen schriftlich zustimmen.
Das heißt:
Beide Eltern müssen auf Papier unterschreiben.
Sie erklären:
Sie dürfen das Kind erziehen.

Es reicht nicht, wenn nur ein Eltern-Teil zustimmt.
Beide müssen unterschreiben.

Die Zustimmung gilt für alles, nicht nur für die Schule

Die Eltern müssen sagen:
Sie dürfen das Kind in allen Bereichen erziehen.
Nicht nur für die Schule.

Das nennt man:

  • Anvertrauen
    (Sie dürfen das Kind ganz erziehen.)
  • Mitanvertrauen
    (Sie erziehen das Kind gemeinsam mit den Eltern.)

Was ist Anvertrauen?

Anvertrauen heißt:
Sie bekommen die volle Verantwortung für das Kind.
Sie dürfen alles für das Kind entscheiden.
Die Eltern geben ihre Rechte ab, bis sie das ändern.

Was ist Mitanvertrauen?

Mitanvertrauen heißt:
Sie und die Eltern entscheiden gemeinsam wichtige Dinge.
Die Eltern behalten ihre Rechte.
Sie helfen bei der Erziehung.

Sie müssen der Schule einen Nachweis geben

Sie müssen der Schule einen Zettel geben.
Auf dem Zettel steht:
Sie dürfen das Kind erziehen.
Beide Eltern müssen unterschreiben.
Eine E-Mail reicht nicht.

Die Schule braucht diesen Nachweis.
Erst dann dürfen Sie in den Eltern-Beirat gewählt werden.
Dann gelten Sie als erziehungs-berechtigte Person.
Das heißt:
Sie dürfen für das Kind in der Schule sprechen und entscheiden.

Das schützt das Kind.
Die Schule weiß dann, wer für das Kind sprechen darf.

Die Regeln gelten für alle Personen, die nicht leibliche Eltern sind.
Zum Beispiel für Oma, Opa oder andere wichtige Personen.

Rechtliche Grundlage

Hessisches Schul-Gesetz, Paragraf 100

Mehr Informationen

Sorgerechts-Verfügung & Muster: Vormund für Kinder | biallo.de

Im Kreis- oder Stadt-Eltern-Beirat gibt es eine Wahl.  
(Eltern-Beirat: Gruppe von Eltern, die die Eltern an der Schule vertritt.)  

Manchmal will niemand den Vorstand machen.  
(Vorstand: Personen, die den Eltern-Beirat leiten und wichtige Entscheidungen treffen.)  

Das ist ein Problem.  

Ohne Vorstand kann der Eltern-Beirat nicht gut arbeiten.  
Die Eltern können dann nicht gut miteinander sprechen.  

Das steht im Gesetz.  
(Gesetz: Regeln, die alle beachten müssen.)  
Hier steht es im Hessischen Schulgesetz, § 114 Absatz 6.  

Es ist wichtig, dass jemand den Vorstand macht.  
Niemand muss das machen.  
Aber es ist gut, wenn jemand den Vorstand übernimmt.  

Der Vorstand muss nicht alles alleine machen.  
Die Arbeit kann man teilen.  

Zum Beispiel gibt es Stellvertreterinnen und Stellvertreter.  
(Stellvertreter: Personen, die den Vorstand unterstützen und einspringen, wenn jemand ausfällt.)  

Es gibt auch eine Schriftführerin oder einen Schriftführer.  
(Schriftführer: Person, die aufschreibt, was bei den Treffen besprochen wird.)  

So hat jede Person weniger Arbeit.  
Dann findet sich vielleicht jemand für den Vorstand.  
Zusammen macht die Arbeit mehr Spaß.  

Der Vorstand hat eine wichtige Aufgabe:  
Er muss die Sitzungen einladen.  
(Sitzung einladen: Die Mitglieder zu einem Treffen rufen.)  

Das steht auch im Gesetz.  
Hier: § 114 Absatz 8 Satz 1 im Hessischen Schulgesetz.  

Wenn es keinen Vorstand gibt,  
und auch keine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter,  
dann lädt die Schulaufsichtsbehörde die Eltern ein.  
(Schulaufsichtsbehörde: Die Behörde, die darauf achtet, dass die Schule gut arbeitet.)  

Das steht im Gesetz.  
Hier: § 114 Absatz 8 Satz 3 im Hessischen Schulgesetz.  

Darum ist es gut, wenn jemand den Vorstand macht.  
So kann der Eltern-Beirat gut arbeiten.  
Und die Eltern können ihre Interessen vertreten.