Themenportal
Schulthemen - einfach erklärt
Willkommen auf dieser Internet-Seite!
Hier finden Sie viele Informationen zu Schule.
Die Informationen sind für Eltern.
Auch der Landes-Eltern-Beirat findet diese Themen wichtig.
(Landes-Eltern-Beirat heißt: Eltern, die andere Eltern in Hessen vertreten.)
Das Thema Schule kann schwierig sein.
Es gibt viele Fragen.
Manchmal ist es nicht leicht, alles zu verstehen.
Deshalb gibt es diese Internet-Seite.
Hier bekommen Sie einen guten Überblick.
Sie finden viele wichtige Themen zur Schule.
Sie können uns auch fragen.
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Oder Sie können uns anrufen.
Wir helfen Ihnen gerne.
Egal, ob Ihr Kind neu in der Schule ist.
Oder ob Sie schon lange Eltern sind.
Die Themen stehen in alphabetischer Reihenfolge.
Das heißt: Die Themen sind nach den Buchstaben geordnet.
So finden Sie schnell, was Sie suchen.
Wir machen immer neue Themen dazu.
Wir verbessern die Seite regelmäßig.
Vermissen Sie ein Thema?
Oder haben Sie eine Idee?
Dann schreiben Sie uns.
Wir freuen uns über Ihre Nachricht.
In Hessen gibt es klare Regeln für den Wechsel nach der 4. Klasse.
Nach der 4. Klasse kommt Ihr Kind auf eine neue Schule
Sie als Eltern dürfen mitentscheiden, auf welche Schule Ihr Kind geht.
Nach der 4. Klasse können Sie wählen:
- Haupt-Schule
- Real-Schule
- Gymnasium
(Das sind verschiedene Schul-Arten in Hessen.)
Diese Schul-Arten gibt es an verschiedenen Schulen.
Zum Beispiel:
- Haupt-Schule
- Real-Schule
- Gymnasium
- Gesamt-Schule
(Gesamt-Schule ist eine Schule, an der mehrere Schul-Arten zusammen sind.)
Anmeldung für eine neue Schule nach der 4. Klasse
Nach der 4. Klasse kommt Ihr Kind auf eine neue Schule.
Diese Schule nennt man: weiterführende Schule.
Bis zum 5. März müssen Sie einen Antrag schreiben.
Ein Antrag ist ein Brief.
Im Antrag steht, auf welche Schule Ihr Kind gehen soll.
Sie geben den Antrag an die Klassen-Leitung.
Die Klassen-Leitung gibt den Antrag an die neue Schule weiter.
Besondere Regeln für bestimmte Schulen
Sie möchten, dass Ihr Kind auf eine Real-Schule geht?
Oder auf ein Gymnasium?
Oder auf den gymnasialen Zweig von einer Gesamt-Schule?
Dann gibt es besondere Regeln.
Ihr Kind braucht dann eine Empfehlung.
Die Empfehlung kommt von der Klassen-Konferenz.
Eine Klassen-Konferenz ist ein Treffen von allen Lehr-Kräften, die Ihr Kind unterrichten.
Die Lehr-Kräfte sprechen dort über Ihr Kind.
Sie schauen, wie Ihr Kind lernt.
Sie schauen, wie Ihr Kind sich in der Schule verhält.
Wer entscheidet am Ende?
Sie als Eltern entscheiden, auf welche Schule Ihr Kind gehen soll.
Sie können Ihr Kind auch auf eine höhere Schule anmelden.
Das geht auch, wenn keine Empfehlung von der Schule da ist.
Lehr-Kräfte kennen Ihr Kind gut.
Sie haben Ihr Kind vier Jahre lang unterrichtet.
Die Meinung der Lehr-Kräfte kann helfen.
Aber: Sie als Eltern kennen Ihr Kind am besten.
Sprechen Sie mit den Lehr-Kräften, wenn Sie unsicher sind.
Der Weg ist nicht endgültig
Das Schul-System in Hessen ist offen.
Das heißt: Ihr Kind kann auch später noch einen höheren Abschluss machen.
Zum Beispiel: das Abitur.
Manche Kinder gehen zuerst auf die Haupt-Schule oder Real-Schule.
Später machen sie das Abitur.
Jeder Weg ist möglich.
Der Weg kann sich ändern, wenn Ihr Kind sich entwickelt.
Was passiert, wenn Ihr Kind auf dem Gymnasium nicht zurechtkommt?
Ihr Kind hat keine Empfehlung für das Gymnasium?
Und die Noten auf dem Gymnasium sind nicht gut?
Dann kann die Klassen-Konferenz entscheiden:
Ihr Kind wechselt in eine andere Schul-Art.
Die Schule entscheidet dann, in welcher Klasse Ihr Kind weiterlernt.
Ein Wechsel aus der 5. Klasse vom Gymnasium ist nur möglich,
wenn die Grund-Schule eine Empfehlung für Haupt-Schule oder Real-Schule gegeben hat.
Und wenn der Wechsel für Ihr Kind wichtig ist.
Ein Wechsel ist oft schwer für Kinder.
Ihr Kind muss sich an neue Mitschüler und neue Lehrer gewöhnen.
Sprechen Sie mit Ihrem Kind, den Lehr-Kräften und Beratungs-Stellen, wenn Sie unsicher sind.
Wie bekommt Ihr Kind einen Platz an der neuen Schule?
Die Schulleitung von der neuen Schule entscheidet, ob Ihr Kind aufgenommen wird.
Es gibt Regeln nach dem Hessischen Schul-Gesetz.
Manchmal werden Geschwister-Kinder bevorzugt.
Geschwister-Kinder heißt:
Ein Bruder oder eine Schwester ist schon an der Schule.
Sie haben keinen Anspruch auf einen Platz an einer bestimmten Schule.
Das heißt:
Ihr Kind bekommt nicht immer einen Platz an der Wunsch-Schule.
Wenn die Wunsch-Schule keinen Platz mehr hat,
wird der Antrag an die zweite Wunsch-Schule weitergeleitet.
Wenn auch dort kein Platz ist,
entscheidet eine Gruppe aus Schulleitungen und dem Schul-Amt, auf welche Schule Ihr Kind geht.
Das Schul-Amt ist eine Behörde.
Das Schul-Amt hilft bei wichtigen Fragen zur Schule.
Die nächsten Informationen sind nicht in Leichter Sprache.
Sie stehen hier nur zur Information.
Rechtliche Grundlagen:
Weiterführende Informationen:
- Erklärfilm Bildungswege in Hessen
- Erklärfilm das Hessische Schulsystem (in Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch)
- kultus.hessen.de - Themenseite Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule
- Mein Kind kommt in die weiterführende Schule - Präsentation (kultus.hessen.de)
- Ihr Kind kommt in die fünfte Klasse - Elterninformation AMKA Frankfurt (mehrsprachige Angebote)
- Ihr Kind kommt in die weiterführende Schule - häufig gestellte Fragen Flyer (kultus.hessen.de)
Nach der 4. Klasse kommt Ihr Kind auf eine neue Schule.
Das nennt man: weiterführende Schule.
Sie dürfen als Eltern wählen, auf welche Schule Ihr Kind gehen soll.
Zum Beispiel:
- Gymnasium
- Haupt-Schule
- Real-Schule
(Das sind verschiedene Schul-Arten in Hessen.)
Sie können eine Wunsch-Schule für Ihr Kind aufschreiben.
Aber: Nicht jedes Kind bekommt einen Platz an der Wunsch-Schule.
Wie läuft das Verfahren ab?
Es gibt feste Regeln in Hessen.
Diese Regeln stehen im Hessischen Schul-Gesetz.
Es gibt auch eine Verordnung.
(Eine Verordnung regelt, wie ein Gesetz genau umgesetzt wird.)
Ihr Kind hat das Recht auf einen Platz in einer passenden Schule in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Aber:
Ihr Kind hat kein Recht auf einen Platz an einer bestimmten Schule außerhalb Ihres Wohn-Ortes.
Nur wenn es an einer anderen Schule noch freie Plätze gibt und ein wichtiger Grund vorliegt, kann Ihr Kind dort aufgenommen werden.
Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
- Ihr Kind braucht besondere Förderung.
- Es gibt besondere Angebote an der Schule.
- Es gibt besondere familiäre Gründe.
Das Schul-Amt entscheidet über solche Ausnahmen.
(Schul-Amt heißt: Eine Behörde, die für die Schulen zuständig ist.)
Was passiert, wenn es zu viele Anmeldungen gibt?
Manchmal melden sich mehr Kinder an, als Plätze da sind.
Dann gibt es bestimmte Regeln, wer zuerst einen Platz bekommt:
- Kinder mit besonderem Förder-Bedarf
(Zum Beispiel: Inklusion. Das heißt: Kinder mit Behinderung werden besonders unterstützt.) - Kinder mit besonderen sozialen oder familiären Problemen
(Zum Beispiel: Schwierige Lebens-Situation.) - Geschwister-Kinder
(Das heißt: Ein Bruder oder eine Schwester ist schon an der Schule.) - Kinder, die in der Nähe wohnen
- Kinder mit besonderem Wunsch
(Zum Beispiel: Die Schule hat ein besonderes Angebot.)
Wenn nach diesen Regeln immer noch zu viele Kinder einen Platz wollen, entscheidet das Los.
Das heißt: Es wird zufällig entschieden.
Was können Sie tun, wenn Ihr Kind keinen Platz bekommt?
Sie können Widerspruch einlegen.
Widerspruch heißt:
Sie schreiben einen Brief an das Schul-Amt.
Sie schreiben: Ich bin nicht einverstanden.
Sie haben dafür einen Monat Zeit.
Ein Monat sind 4 Wochen.
Im Brief sollten Sie genau erklären, warum Ihr Kind einen Platz braucht.
Zum Beispiel:
- Ihr Kind hat ein Geschwister-Kind an der Schule.
- Ihr Kind braucht besondere Hilfe.
Das Schul-Amt prüft Ihren Widerspruch.
Wenn das Schul-Amt nein sagt, können Sie vor Gericht gehen.
Das Gericht prüft dann die Entscheidung.
Sie können sich beraten lassen.
Zum Beispiel beim Eltern-Beirat in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis.
Oder bei einem Anwalt für Schul-Recht.
Achtung: Ein Anwalt kostet Geld.
Wichtige Hinweise
Sie können sich eine Schule für Ihr Kind wünschen.
Aber:
Es gibt oft mehrere Schulen mit dem gleichen Angebot.
Sie haben dann kein Recht auf einen Platz an einer bestimmten Schule.
Eine Schule hat nur eine bestimmte Anzahl an Plätzen.
Das heißt:
Die Schule darf nicht mehr Kinder aufnehmen, als sie Plätze hat.
Es gibt Regeln, wie die Plätze verteilt werden.
Diese Regeln müssen eingehalten werden.
Sie und Ihr Kind dürfen sagen, was wichtig ist.
Das nennt man: Recht auf Anhörung.
Schreiben Sie auch eine zweite und dritte Wunsch-Schule auf das Formular.
So hat Ihr Kind mehr Chancen auf einen Platz.
Die nächsten Informationen sind nicht in Leichter Sprache.
Sie stehen hier nur zur Information.
Rechtliche Grundlagen
Weiterführende Informationen:
- Hinweise für Eltern zum Wechsel in die weiterführende Schule | Frankfurt am Main | schulaemter hessen.de
- Von der Grundschule in die weiterführende Schule wechseln | kultus.hessen.de
- Unser Kind kommt in die Schule - Informationen für zugewanderte Eltern - Broschüre der agah als pdf
- Freie Schulwahl für Kinder mit Behinderungen | Gemeinsam leben Hessen e.V.
- Verfahren für den Übergang 4/5 Präsentation der Comenius Schule in Eppstein
- So läuft die Schulwahl ab | 14.01.2024 FR.de