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Weniger Papierkram für Schüler

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Kein Stempel, weniger Stress.

Für Schüler reichen künftig einfache Kopien.

Statt beglaubigter Unterlagen.

Neues Gesetz auch für Schüler.
Einfache Kopien reichen.
Kein teurer Stempel mehr.
Für Prüfungen und Anmeldungen.
Nur bei Zweifel: Originale.
Gilt ab 1. Januar 2026.

©Foto: Domenico Mattei

Gute Nachricht für Schüler.
Hessen macht den Alltag einfacher.  
Das neue Gesetz hilft Schülerinnen und Schülern.  
Amtlich beglaubigte Kopien sind nicht mehr nötig.  
Einfache Kopien reichen aus.  

Was sind beglaubigte Kopien?
Beglaubigte Kopien haben einen Stempel.  
Ein Amt bestätigt: Die Kopie ist richtig.

Was ändert sich genau?
Früher brauchten man auf Kopien Stempel. 
Für Geburtsurkunden oder Zeugnisse.  
Für Abitur, Ausbildung oder Prüfungen.  
Jetzt reichen normale Kopien.  
 

Ausnahmen sind möglich.
Behörden prüfen die Kopien.  
Bei Zweifel an Echtheit, 
fordern sie Originale.  
Oder beglaubigte Kopien.

Wann gilt das Gesetz?
Ab 1. Januar 2026.  
Es betrifft viele Schulverfahren, 
zum Beispiel Prüfungen oder
Zulassung für andere Schulen.