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Geschäftsordnung (GO-LEB) des Landeselternbeirats

Regeln für den Landes-Eltern-Beirat

Der Landes-Eltern-Beirat muss Regeln machen.
Diese Regeln heißen Geschäfts-Ordnung.

Der Landes-Eltern-Beirat macht die Regeln.
Das Kultus-Ministerium muss sagen:
Die Regeln sind in Ordnung.
Erst dann gelten die Regeln
Das Kultus-Ministerium kümmert sich um die Schulen in Hessen. 
Die neuen Regeln wurden am 2. Dezember 2024 gemacht.

Sie können die einzelnen Regeln anklicken und lesen. 
Wichtig:
Dieser Text ist nur eine Erklärung in Leichter Sprache.
Die echten Regeln stehen in schwerer Sprache. 

Der Landes-Eltern-Beirat ist eine Gruppe von Eltern.
Die Gruppe ist für alle Schulen in Hessen.
Der Landes-Eltern-Beirat arbeitet selbstständig.
Die Gruppe hilft mit, wie Schule und Unterricht in Hessen gemacht werden.
Der Landes-Eltern-Beirat hilft auch den Eltern-Beiräten in den Kreisen und Städten.

Alle Mitglieder vom Landes-Eltern-Beirat arbeiten gut zusammen.
Sie sind ehrlich.
Sie sind freundlich.
Sie arbeiten für die Kinder und Eltern.
Sie machen die Arbeit freiwillig.

Manche Dinge sind geheim.
Die Mitglieder dürfen diese Dinge nicht weitererzählen.
Auch nicht, wenn sie nicht mehr Mitglied sind.

Nach jeder Wahl gibt es neue Mitglieder.
Die neuen Mitglieder bekommen erklärt, was sie tun müssen.
Das wird im Protokoll aufgeschrieben.

Erklärung:

  • Mitglied: Jemand, der zu einer Gruppe gehört.
  • Wahl: Die Gruppe wird neu gewählt.
  • Protokoll: Ein Bericht, was in einem Treffen gesagt wurde.

Der Vorstand ist eine kleine Gruppe im Landes-Eltern-Beirat.
Der Vorstand leitet die Arbeit.
Der Vorstand vertritt den Landes-Eltern-Beirat nach außen.
Der Vorstand bereitet die Treffen vor.
Der Vorstand macht eine Liste mit Themen für das Treffen.
Der Vorstand sorgt dafür, dass die Beschlüsse umgesetzt werden.
Ein Beschluss ist eine Entscheidung.
Der Vorstand entscheidet, wie das Geld genutzt wird.

Der Vorstand kann Aufgaben an andere abgeben.
Der Vorstand sagt der Gruppe, wer welche Aufgabe hat.

Zwei Mitglieder, die nicht im Vorstand sind, dürfen bei Vorstandstreffen zuhören und mitreden.
Diese Mitglieder wechseln sich ab.

Eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer hilft bei der Arbeit.
Sie oder er kümmert sich um die Verwaltung.
Sie oder er sorgt dafür, dass alles gut läuft.

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer ist bei den Treffen dabei.
Sie oder er darf mitreden.

Sie oder er verwaltet das Geld.
Sie oder er zeigt dem Ministerium, wie das Geld ausgegeben wurde.
Jedes Jahr berichtet sie oder er, wie das Geld genutzt wurde.

Erklärung:

  • Geschäftsführerin/Geschäftsführer: Person, die die Verwaltung macht.
  • Ministerium: Eine Behörde, die für Schulen zuständig ist.

Die Chefin oder der Chef lädt zu den Treffen ein.
Die Einladung kommt mindestens zehn Tage vorher.
Die Einladung kann per Brief oder E-Mail kommen.

Manchmal geht es auch kurzfristig.

Wenn das Ministerium oder viele Mitglieder es wollen, muss ein Treffen gemacht werden.

Wer nicht kommen kann, muss Bescheid sagen.

Erklärung:

  • Chefin/Chef: Vorsitzende oder Vorsitzender.
  • Sitzung: Ein Treffen der Gruppe.

Die Treffen vom Landes-Eltern-Beirat sind meistens nicht öffentlich.

Nicht öffentlich heißt:
Nur bestimmte Menschen dürfen kommen.

Die Chefin oder der Chef kann andere Menschen einladen.
Die Gruppe muss wissen:
Wer kommt?
Warum kommt die Person?

Mehr als die Hälfte von der Gruppe kann sagen:
Die Person darf nicht kommen.

Die Chefin oder der Chef vom Kultus-Ministerium darf immer kommen.
Das Kultus-Ministerium ist eine wichtige Behörde für Schulen.

Das Ministerium kann dem Landes-Eltern-Beirat sagen:
Was denkt das Ministerium?

Der Landes-Eltern-Beirat kann sich auch alleine treffen.

Der Landes-Eltern-Beirat kann nur entscheiden,
wenn mehr als die Hälfte von der Gruppe da ist.

Mitglied heißt:
Jemand gehört zur Gruppe.

Die Chefin oder der Chef prüft das am Anfang vom Treffen.

Wenn nicht genug Mitglieder da sind:
Es gibt ein neues Treffen.

Beim neuen Treffen kann die Gruppe auch entscheiden,
wenn weniger Mitglieder da sind.
Das neue Treffen kann direkt nach dem ersten Treffen sein.

Die Gruppe kann entscheiden:

  • Die Reihenfolge von den Themen ändern.
  • Ein Thema weglassen.
  • Themen zusammenfassen.
  • Themen teilen.

Die Gruppe kann auch neue Themen besprechen.
Dafür müssen fast alle Mitglieder „Ja“ sagen.

Das geht nicht bei einem zweiten Treffen am gleichen Tag.

Wahlen und Änderungen an den Regeln dürfen nicht einfach so dazu kommen.

Tages-Ordnung heißt:
Liste mit den Themen für das Treffen.

Jedes Mitglied kann einen Antrag stellen.

Ein Antrag ist ein Vorschlag.
Der Antrag muss als Text zur Geschäfts-Stelle geschickt werden.

Zwischen Antrag und Treffen müssen mindestens 14 Tage liegen.
Die Chefin oder der Chef schickt den Antrag an alle Mitglieder.

Kommt der Antrag zu spät:
Der Antrag kommt beim nächsten Treffen dran.

Ein Antrag ist ein Vorschlag.
Ein Antrag kann geändert werden.
Das geht, bis abgestimmt wird.
Abstimmen heißt:
Alle sagen Ja oder Nein.

Die Chefin oder der Chef sagt:
Gibt es Änderungen?

Eine Änderung darf den Antrag nicht ganz verändern.

Es gibt manchmal viele Anträge zu einem Thema.
Dann wird zuerst über den wichtigsten Antrag abgestimmt.
Wenn nicht klar ist, welcher Antrag wichtiger ist:
Dann wird nach der Reihenfolge abgestimmt.
Reihenfolge heißt:
Welcher Antrag war zuerst da?

Ein Antrag kann zurückgenommen werden.
Das geht, bis abgestimmt wird.

Mehrere Menschen können zusammen einen Antrag stellen.
Dann müssen alle sagen:
Wir nehmen den Antrag zurück.

Ein Antrag zur Geschäfts-Ordnung ist ein Vorschlag.
Der Vorschlag betrifft die Regeln für das Treffen.
Jedes Mitglied kann so einen Antrag stellen.
Mitglied heißt:
Jemand gehört zur Gruppe.

Das Mitglied darf sofort sprechen.
Danach darf eine Person dagegen sprechen.
Dann stimmen alle ab.

Geschäfts-Ordnung heißt:
Regeln für die Arbeit der Gruppe.

Jedes Mitglied kann sagen:
Niemand soll mehr sprechen.
Oder: Die Diskussion ist zu Ende.

Die Chefin oder der Chef sagt:
Wer wollte noch sprechen?

Dann stimmen alle ab.
Das ist wie bei einem Antrag zur Geschäfts-Ordnung.

Debatte heißt:
Gespräch über ein Thema.

Die Gruppe entscheidet mit der Mehrheit.
Mehrheit heißt:
Mehr als die Hälfte sagt Ja.

Wenn ein Fünftel der Mitglieder das will:
Die Abstimmung ist geheim.

Manchmal ist Eile wichtig.
Dann kann die Gruppe auch schriftlich abstimmen.
Oder per E-Mail.

Vorher wird darüber gesprochen.

Mitglieder dürfen sagen:
Ich bin nicht einverstanden.
Sie dürfen ihre Meinung aufschreiben.

Alle bekommen das Ergebnis.

Wahlen laufen nach besonderen Regeln.
Diese Regeln stehen in der Wahl-Ordnung.
Wahl-Ordnung heißt:
Regeln für die Wahl.

Manchmal geht es nur um eine bestimmte Schulform.
Schulform heißt:
Zum Beispiel Grundschule oder Gymnasium.

Dann gibt es besondere Regeln.

Manchmal ist niemand von dieser Schulform da.
Dann stimmt die Gruppe beim nächsten Treffen ab.

Wer nicht da ist, kann seine Meinung aufschreiben.
Die Meinung wird vorgelesen.
Sie zählt aber nicht als Stimme.

Jedes Mitglied darf nach der Abstimmung seine Meinung aufschreiben.
Die Meinung kommt zum Protokoll.

Nach jedem Treffen wird ein Protokoll geschrieben.
Protokoll heißt:
Ein Bericht über das Treffen.

Das Protokoll wird unterschrieben.
Unterschreiben heißt:
Zwei Personen schreiben ihren Namen darunter.

Im Protokoll steht:

  • Wo war das Treffen?
  • Wann war das Treffen?
  • Wer war da?
  • Was wurde entschieden?
  • Warum wurde so entschieden?
  • Wie viele haben Ja gesagt?
  • Wie viele haben Nein gesagt?
  • Wie viele haben sich enthalten?
    Enthalten heißt:
    Jemand stimmt nicht mit Ja oder Nein.

Das Protokoll wird an alle Mitglieder geschickt.

Beim nächsten Treffen wird das Protokoll geprüft.
Alle sagen, ob das Protokoll richtig ist.

Wenn jemand Fehler findet:
Das wird im nächsten Protokoll aufgeschrieben.

Das Protokoll darf nicht an andere Menschen weitergegeben werden.
Nur das Kultus-Ministerium darf das Protokoll bekommen.
Kultus-Ministerium heißt:
Eine wichtige Behörde für Schulen.

Es gibt kleine Gruppen.
Die Gruppen heißen Ausschüsse.
Ausschuss heißt:
Die Gruppe arbeitet zu einem Thema.

Jede Schulform hat einen Ausschuss.
Schulform heißt:
Zum Beispiel Grundschule.

Im Ausschuss sind Mitglieder.
Mitglieder sind Eltern aus dem Landes-Eltern-Beirat.
Auch Ersatz-Mitglieder dürfen mitmachen.
Ersatz-Mitglied heißt:
Jemand springt ein.

Manchmal machen andere Eltern mit.
Sie wissen viel.

Jeder Ausschuss hat eine Chefin oder einen Chef.
Die Chefin oder der Chef ist im Landes-Eltern-Beirat.
Es gibt auch eine Vertretung.
Es gibt auch eine Person für das Protokoll.

Ausschüsse arbeiten nur für den Landes-Eltern-Beirat.

Ausschüsse sprechen über ihr Thema.
Oder über Themen vom Landes-Eltern-Beirat.

Das Kultus-Ministerium kann Themen geben.
Kultus-Ministerium heißt:
Eine wichtige Behörde für Schulen.

Die Chefin oder der Chef leitet das Treffen.
Sonst macht es die Vertretung.

Nach dem Treffen sagt die Chefin oder der Chef, was besprochen wurde.
Der Ausschuss gibt Ideen weiter.
Der Landes-Eltern-Beirat entscheidet.

Die Chefin oder der Chef lädt ein.
Alle Mitglieder bekommen eine Einladung.
Auch die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer kann einladen.
Geschäftsführerin oder Geschäftsführer hilft bei der Arbeit.

Die Treffen sind nicht öffentlich.
Nicht öffentlich heißt:
Nur bestimmte Menschen dürfen kommen.

Für Ausschüsse gelten viele Regeln auch.
Das sind zum Beispiel diese Regeln:

  • § 2: Pflichten
  • § 7: Wann darf die Gruppe entscheiden?
  • § 8: Themen auf der Tagesordnung
  • § 10 bis § 13: Regeln für Anträge
  • § 14: Abstimmen
  • § 15: Protokoll

Ausschuss-Mitglieder müssen die Regeln kennen.
Die Chefin oder der Chef sagt den Mitgliedern:
Das sind die Regeln.

Der Landes-Eltern-Beirat kann Kommissionen machen.
Kommission heißt:
Eine kleine Gruppe arbeitet an einer Aufgabe.

Die Gruppe stimmt ab.
Die meisten müssen „Ja“ sagen.

Die Gruppe wählt eine Chefin oder einen Chef.
Die Chefin oder der Chef ist aus der Gruppe.

Die Kommission kann Menschen mit viel Wissen fragen.
Diese Menschen können oft helfen.

Die Chefin oder der Chef von der Kommission sagt das Ergebnis.
Das Ergebnis wird bei der nächsten Sitzung vorgestellt.

Der Landes-Eltern-Beirat muss nicht machen,
was die Kommission vorschlägt.

Es gibt andere Gruppen.
Manchmal braucht eine andere Gruppe ein Mitglied.
Das Mitglied kommt vom Landes-Eltern-Beirat.

Wer mitmachen will, sagt das.
Das nennt man: Interessen zeigen.

Mehrere Menschen wollen mitmachen?
Dann gibt es eine Wahl.
Wahl heißt:
Alle stimmen ab.

Manche Aufgaben bringen Geld.
Geld für die Arbeit nennt man Vergütung.
Manchmal gibt es Geld für Ausgaben.
Das nennt man Aufwands-Entschädigung.

Der Vorstand entscheidet.
Vorstand heißt:
Eine kleine Gruppe leitet die Arbeit.

Nur Mitglieder vom Landes-Eltern-Beirat dürfen das machen.

Alle sprechen mit dem Ministerium nur über das Büro.
Ministerium heißt:
Eine wichtige Behörde für Schulen.

Büro heißt:
Die Geschäftsstelle hilft der Gruppe.

Auch Kontakt zu anderen Gruppen läuft über das Büro.
Andere Gruppen sind:
Verbände, Organisationen und Parteien.

Gibt es oft Kontakt?
Das Büro muss immer dabei sein.

Die Regeln gelten ab 16. März 2024.
Das Ministerium hat „Ja“ gesagt.
Ministerium heißt:
Eine wichtige Behörde für Schulen.