Die Wahlprüfungskommission

Mit den Wahlen des Landeselternbeirats findet die Wahl der Mitglieder der Wahlprüfungskommission (WPK) statt.

Die Wahlprüfungskommission des Landeselternbeirats entscheidet über die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit einer Wahl bei Wahlanfechtungen und Wahlprüfungsbeschwerden sowohl bei der LEB-Wahl, als auch bei Wahlen der Kreis- und Stadtelternbeiräte.

Die WPK besteht aus fünf Personen. Einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und drei Beisitzern. Die Mitglieder der Wahlprüfungskommission sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Sitzungen der WPK sind nicht öffentlich. Über jede Wahlanfechtung ergeht ein schriftlicher Beschluss.

Die letzte Wahl fand im Juli 2024 statt. Alle Mitglieder der Wahlprüfungskommission erreichen Sie über die Sammeladresse wahlpruefungskommission(at)leb-hessen.de.  

Im Gegensatz zu dem ebenfalls bei den LEB Wahlen gewählten Wahlausschuss werden die Mitglieder der WPK für die Dauer der Amtsperiode des Landeselternbeirats gewählt und eingesetzt. Der Wahlausschuss ist zunächst für die ordnungsgemäße Wahl der jeweiligen Schulformen des Landeselternbeirats zuständig. Der oder die Vorsitzende des Wahlausschusses lädt die neu gewählten Mitglieder des Landeselternbeirats zur konstituierenden Sitzung ein und führt die Wahlen des Vorstandes des Landeselternbeirats durch.