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Konferenzen

Mitreden, mitentscheiden, mitverantworten

Als Elternvertreterin oder Elternvertreter haben Sie die Möglichkeit, aktiv am Schulleben teilzunehmen und wichtige Entscheidungen mitzugestalten. Ihre Perspektive ist gefragt, denn Sie vertreten die Interessen der Eltern und tragen dazu bei, die Schule zu einem Ort des Miteinanders und der Entwicklung zu machen.  In schulischen Konferenzen werden häufig zentrale Themen des Schulalltags beraten und entschieden. 
Sie können als Elternvertreter an den schulischen Gremien (mit Ausnahmen) teilnehmen, dazu gehören etwa die Schulkonferenz - das wohl wichtigstes Entscheidungsgremium in Schulen. Die Gesamtkonferenz, in der Fragen zur Unterrichts- und Erziehungsarbeit besprochen werden, oder Fachkonferenzen, in denen es um einzelne Fächer und deren Gestaltung geht. Auch bei wichtigen Gesprächen zur Schulentwicklung, zur Ausstattung oder zu besonderen Projekten ist Ihre Stimme wertvoll.

Ihre Aufgabe ist es, die Anliegen und Wünsche der Elternschaft einzubringen, Fragen zu stellen, Anregungen zu geben und gemeinsam mit Lehrkräften und Schulleitung an Lösungen zu arbeiten. So helfen Sie mit, die Schule stetig weiterzuentwickeln und ein positives Lernumfeld für alle Kinder zu schaffen. 
Nutzen Sie diese Chance! Ihr Engagement macht einen Unterschied – für Ihre Kinder, für die gesamte Elternschaft und für die Schule als Gemeinschaft. 

 

Entscheidungen für die Klasse – Das Gremium, das den Weg weist 

Die Klassenkonferenz ist das zentrale Gremium, wenn es um die Entwicklung und das Miteinander in einer Klasse geht. Hier kommen alle Lehrkräfte zusammen, die in der Klasse unterrichten, ergänzt durch sozialpädagogische Fachkräfte. Den Vorsitz übernimmt meist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer. In der Klassenkonferenz werden alle wichtigen Fragen rund um Unterricht und Erziehung in der Klasse beraten und entschieden. Dazu zählen unter anderem:

  • Versetzungen, Zeugnisse und Abschlüsse
  • Die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler
  • Empfehlungen für den weiteren Bildungsweg
  • Die Verteilung von Hausaufgaben und Lernerfolgskontrollen
  • Die Koordination der Arbeit der Fachlehrkräfte und fächerübergreifender Projekte
  • Die Zusammenarbeit von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften – zum Beispiel bei der Mitwirkung von Eltern im Unterricht oder bei Veranstaltungen.

Neben den Lehrkräften können bis zu drei Beauftragte des Schulelternbeirats sowie – ab der Sekundarstufe I – die Klassensprecherin oder der Klassensprecher beratend teilnehmen. Bei Themen wie Zeugnisnoten, Versetzungsfragen, Personalangelegenheiten oder Ordnungsmaßnahmen sind Eltern und Schüler in der Regel jedoch ausgeschlossen, um die Vertraulichkeit und Neutralität zu wahren. Besonders wichtig: Wenn es um Angelegenheiten geht, die einzelne Schülerinnen oder Schüler betreffen, können diese gemeinsam mit ihren Eltern an der Klassenkonferenz teilnehmen und sich sogar von einer Vertrauensperson (das kann dann auch eine Person aus der Elternvertretung sein) begleiten lassen. So wird sichergestellt, dass die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben.

Die Klassenkonferenz wird bei Bedarf von der Klassenlehrkraft im Einvernehmen mit der Schulleitung einberufen. Auch der Klassensprecher oder die Klassensprecherin kann – mit triftigen Gründen – eine Sitzung anregen.

In der Klassenkonferenz werden die Weichen für das Miteinander, den Lernerfolg und die Entwicklung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers gestellt. Ihr Engagement als Elternvertreter ist hier wertvoll und willkommen! 

Rechtliche Grundlagen: 

Gemeinsam entscheiden: Das zentrale Gremium der Schulgemeinde

Die Schulkonferenz (SchuKo) ist das zentrale Forum, in dem die Schulgemeinde gemeinsam Verantwortung übernimmt, Weichen stellt und das Schulleben aktiv gestaltet. Hier kommen Lehrkräfte, Eltern und – ab Jahrgangsstufe 8 – auch Schülerinnen und Schüler zusammen, um zentrale Fragen des Schullebens zu beraten und zu beschließen. Die Schulleitung führt den Vorsitz und sorgt für einen strukturierten Ablauf.

Die Schulkonferenz setzt sich je zur Hälfte aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte sowie der Eltern- und Schülergruppe zusammen. Die genaue Zusammensetzung richtet sich nach der Schulform und der Jahrgangsstufe. Die Mitglieder werden für zwei Jahre gewählt. Die Mindestzahl beträgt 11, die Höchstzahl 25 Mitglieder. Wählbar für die Schulkonferenz sind alle Eltern, das heißt es ist keine Voraussetzung das Amt eines Klassenelternbeirats o. ä. zu begleiten.

Wichtige Aufgaben und Entscheidungen 
Die Schulkonferenz berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Schulgemeinde. Sie hat somit die Möglichkeit, in nahezu allen Angelegenheiten der Schulgemeinde mitzuwirken und kann anderen Gremien Empfehlungen aussprechen, die von diesen verpflichtend aufgegriffen und beraten werden müssen.Die Schulkonferenz berät und entscheidet über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, zum Beispiel:

  • das Schulprogramm und die Leitlinien der Schulentwicklung
  • Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Veranstaltungen
  • die Einführung oder Abschaffung einer Förderstufe
  • Anträge auf Schulversuche, Modellprojekte oder die Umwandlung der Schule
  • Grundsätze der Zusammenarbeit mit anderen Schulen und außerschulischen Partnern
  • Organisation besonderer Schulveranstaltungen und Schulpartnerschaften

Mitwirkung und Transparenz
Die Schulkonferenz tagt mindestens einmal pro Schulhalbjahr. Sie muss außerhalb der Unterrichtszeit i. d. R. nach 17 Uhr einberufen werden, damit möglichst alle Gruppen, besonders die Eltern teilnehmen können. Auf Antrag eines Viertels der stimmberechtigten Mitglieder oder einer vertretenen Gruppe muss eine Sitzung unverzüglich einberufen werden – die Themen werden dabei im Vorfeld klar benannt.

Rechtliche Grundlagen: 

 

Pädagogische Entwicklung gemeinsam gestalten

Die Gesamtkonferenz (GeKo) ist das zentrale Forum für die pädagogische und fachliche Ausrichtung der Schule. Hier beraten und entscheiden alle Lehrkräfte sowie die sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam mit der Schulleitung über grundlegende Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit – immer dann, wenn nicht die Schulkonferenz zuständig ist.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Gesamtkonferenz gehören:

  • Festlegung der Grundsätze für Unterricht und Erziehungsarbeit
  • Vorschläge für ein Schulprogramm und zur Entwicklung und Organisation der Schule
  • Zusammenfassung von Fächern zu Lernbereichen
  • Grundsätze für eine einheitliche Leistungsbewertung
  • Grundsätze zur Unterrichtsverteilung und zur Stundenplangestaltung
  • Einsatz von Beratungsdiensten und Beratungslehrkräften

Die Gesamtkonferenz kann Ausschüsse bilden und Aufgaben zur Beratung oder Beschlussfassung übertragen. Für einzelne Schulstufen, Schulzweige oder Abteilungen können zudem Teilkonferenzen eingerichtet werden.

Mit beratender Stimme nehmen bis zu fünf Vertreterinnen und Vertreter des Schulelternbeirats, bis zu sechs Mitglieder des Schülerrats, die Mitglieder der Schulkonferenz, weitere Bedienstete der Schule sowie Schulaufsichtsbeamte an den Sitzungen teil. Den Vorsitz führt die Schulleitung.

Bevor die Schulkonferenz über zentrale Themen entscheidet, wird die Gesamtkonferenz angehört. Sie kann der Schulkonferenz auch Vorschläge unterbreiten, die dort verpflichtend beraten werden müssen.

Rechtliche Grundlagen:

Fachliche Qualität sichern – Zusammenarbeit im Team

Die Fach- und Fachbereichskonferenzen sind die zentralen Gremien für alle Fragen rund um ein bestimmtes Fach, eine Fachrichtung oder einen Lernbereich. Hier wird die Unterrichtsqualität maßgeblich geprägt – durch Teamarbeit, Austausch und gemeinsame Entscheidungen der Lehrkräfte. Hier tauschen sich die Lehrkräfte aus, die in dem jeweiligen Bereich unterrichten oder eine Lehrbefähigung dafür haben. Gemeinsam gestalten sie die Weiterentwicklung und Qualität des Unterrichts.

Zu den wichtigsten Aufgaben dieser Konferenzen gehören:

  • Abstimmung über didaktische und methodische Fragen im jeweiligen Fach oder Lernbereich
  • Entwicklung und Festlegung von Arbeitsplänen und Kursangeboten
  • Koordination der Leistungsbewertung, damit die Anforderungen einheitlich und transparent sind
  • Organisation von getrenntem Unterricht für bestimmte Schülergruppen

Die Fach- und Fachbereichskonferenzen bieten Raum für Erfahrungsaustausch, gemeinsame Planung und die Weiterentwicklung neuer Unterrichtsmethoden – auch der Einsatz digitaler Medien oder die Einführung neuer Kolleginnen und Kollegen werden hier besprochen.

Einberufen werden die Konferenzen von den jeweiligen Vorsitzenden im Einvernehmen mit der Schulleitung, immer dann, wenn es aktuelle Themen oder wichtige Entscheidungen gibt.

Rechtliche Grundlagen:

Gemeinsam auf vielen Ebenen aktiv

Neben den bekannten Konferenzen wie Schul-, Gesamt- oder Klassenkonferenz gibt es an hessischen Schulen noch weitere wichtige Gremien, die das Schulleben aktiv mitgestalten. Diese Konferenzen sorgen dafür, dass pädagogische, organisatorische und fachliche Fragen passgenau für verschiedene Schulformen, Jahrgänge oder Abteilungen bearbeitet werden. 

Semesterkonferenzen
An Schulen mit Semestereinteilung übernehmen Semesterkonferenzen die Aufgaben der Klassenkonferenz. Sie beraten und entscheiden über alle Angelegenheiten, die den jeweiligen Jahrgang im Semester betreffen. Die Vorschriften für Klassenkonferenzen gelten entsprechend.

Schulstufen- und Jahrgangskonferenzen
Diese Gremien beraten und beschließen über pädagogische und organisatorische Themen einer bestimmten Schulstufe oder eines Jahrgangs. Teilnehmen müssen alle dort tätigen Lehrkräfte, sozialpädagogischen Fachkräfte sowie technische und sonstige Mitarbeitende (außer Schulverwaltungspersonal). Die Konferenz wird nach Bedarf einberufen und fördert die Zusammenarbeit und Abstimmung innerhalb des Jahrgangs.

Schulform- und Schulzweigkonferenzen
Sind an einer Schule mehrere Schulformen organisatorisch verbunden, können spezielle Konferenzen für jede Schulform oder jeden Schulzweig einberufen werden. Diese Gremien beraten und entscheiden ausschließlich über Fragen, die nur für die jeweilige Schulform relevant sind.

Abteilungskonferenzen
In Schulen mit einer Gliederung in Abteilungen gibt es Abteilungskonferenzen. Die Teilnahme ist für alle in der Abteilung beschäftigten Lehrkräfte, sozialpädagogischen Fachkräfte sowie technische und sonstige Mitarbeitende verpflichtend (ausgenommen Schulverwaltungspersonal und Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst). Die Abteilungskonferenz koordiniert die pädagogische Arbeit in der Abteilung und legt Grundsätze für die Notengebung und die Abschlussprüfung fest.

Rechtliche Grundlagen: