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Kreis- und Stadtelternbeirat

Starke Eltern, starke Schulen – auf Kreis- und Stadtebene

In den Landkreisen und den kreisfreien Städten werden Elternvertretungen auf kommunaler Ebene gewählt. In den Landkreisen ist das der jeweilige Kreiselternbeirat (KrEb), in den kreisfreien Städten der Stadtelternbeirat (StEb). Sie unterscheiden sich nur im Namen. Diese Gremien setzen sich aus gewählten Mitgliedern für jede Schulform zusammen. Die Wahl erfolgt durch die Schulelternbeiräte, die Vertreterinnen und Vertreter sowie deren Stellvertretungen aus ihren Reihen bestimmen. Die Amtszeit beträgt jeweils zwei Jahre.   

Vernetzen, beraten, unterstützen
Kreis- und Stadtelternbeiräte sind wichtige Ansprechpartner für alle Schulelternbeiräte der Region. Sie beraten, fördern und begleiten die Arbeit der Elternvertretungen an den einzelnen Schulen. Anliegen, Fragen oder Probleme, die von Schulelternbeiräten an sie herangetragen werden, greifen sie auf und suchen gemeinsam mit Schulämtern oder Schulträgern nach Lösungen. Dabei behalten sie stets die Entwicklung aller Schulen im gesamten Landkreis oder der Stadt im Blick – damit keine Schule benachteiligt wird.

Mitwirken und gestalten
Kreis- und Stadtelternbeiräte verfügen über umfassende Informations- und Anhörungsrechte. Sie wirken in Schulausschusssitzungen mit, sind meist Mitglied in der Schulkommission auf Landkreis- oder Stadtebene und in der Verteilungskonferenz. So bringen sie die Elternperspektive aktiv in wichtige schulische Entscheidungen auf regionaler Ebene ein.

Austausch und Zusammenarbeit
Zweimal im Jahr laden Kreis- oder Stadtelternbeiräte zu gemeinsamen Tagungen mit dem Landeselternbeirat und dem Kultusministerium ein. Hier treffen sich alle Mitglieder zum Austausch und zur Diskussion aktueller Themen. Zusätzlich finden regelmäßige Treffen der Vorstände der Kreis- und Stadtelternbeiräte mit dem Vorstand des Landeselternbeirats statt. 
Sie laden die Schulelternbeiräte ihrer Region mindestens einmal im Jahr zu einem Austausch ein.
Je nach Region engagieren sich die Kreis- und Stadtelternbeiräte auch in weiteren Gremien und Projekten, organisieren Veranstaltungen, Fachtagungen oder Eltern-Informationsabende und arbeiten eng mit Schulämtern, Schulträgern und Schulausschüssen zusammen.

Vielfältige Zusammensetzung
Die Kreis- und Stadtelternbeiräte bestehen in der Regel aus drei Vertreterinnen und Vertretern der Grundschulen sowie je einer Vertretung für Hauptschulen, Förderschulen, Realschulen, Gymnasien, kooperative Gesamtschulen, integrierte Gesamtschulen, berufliche Schulen, Ersatzschulen und Mittelstufenschulen. Weitere sieben Sitze werden anteilig nach Schülerzahlen auf die Schulformen verteilt (nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt). Da meistens nicht alle Schulformen in allen Kreisen und Städten existieren, fällt die Gesamtbesetzung unterschiedlich aus. 

Sie finden unter “Beratung und ”Kontakt" ihre jeweiligen Ansprechpartner aus den Kreis- und Stadtelternbeiräten oder dem Staatlichen Schulamt.