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Schulelternbeirat

Gemeinsam Schule bewegen

Im Schulelternbeirat kommen die Stimmen aller Eltern zusammen: Hier engagieren sich die Vertreterinnen und Vertreter aller Klassen und Jahrgänge einer Schule. Gemeinsam setzen sie sich für die Interessen aller Eltern und Kinder an ihrer Schule ein. Die Mitglieder des Schulelternbeirats wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine Stellvertretung und bei Bedarf weitere Vorstandsmitglieder. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

Mindestens einmal pro Halbjahr lädt der Vorsitzende zur Sitzung des Schulelternbeirats ein. Auf Wunsch eines Fünftels der Mitglieder oder auf Antrag der Schulleitung (mit Angabe von Gründen) muss eine Sitzung einberufen werden. Der Schulelternbeirat kann Ausschüsse bilden, zum Beispiel für bestimmte Schulstufen oder Schulzweige. Jeder Ausschuss wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung aus den eigenen Reihen.

Die Schulleitung muss den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens unterrichten. So bleibt der Schulelternbeirat immer auf dem Laufenden und kann sich aktiv einbringen.

Als zentrales Mitbestimmungsgremium an der Schule hat der Schulelternbeirat weitreichende Rechte. So ist bei wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz (§ 129 Abs. 1–7) die Zustimmung des Schulelternbeirats erforderlich. Bei vielen weiteren schulischen Entscheidungen muss der Schulelternbeirat angehört werden. Auch manche Beschlüsse der Gesamtkonferenz bedürfen seiner Zustimmung.

Die oder der Vorsitzende des Schulelternbeirats, die Stellvertretung und bis zu drei weitere Mitglieder können an der Gesamtkonferenz beratend teilnehmen. Auch an weiteren Konferenzen ist die Teilnahme von bis zu drei Beauftragten möglich (mit wenigen Ausnahmen).  Er hat außerdem das Recht, Beschwerde bei der Schulleitung (ggf. beim Staatlichen Schulamt) einzulegen, wenn Maßnahmen gegen die Grundsätze des Artikel 56 Abs. 2 bis 5 und Abs. 7 Satz 2 der Hessischen Landesverfassung (Religion, Sittlichkeit, Geschichte) verstoßen.

Darüber hinaus wählt der Schulelternbeirat aus seinem Kreis die Vertreterinnen und Vertreter für die Kreis- bzw. Stadtelternbeiratswahl. 

Rechtliche Grundlage:

Hessische Verfassung 

Mitbestimmungsrechte des Schulelternbeirats