Klassenelternbeirat
Ihre Rolle, Ihre Möglichkeiten
Die Eltern einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternbeirat und eine Stellvertretung. Die Amtszeit beträgt in der Regel zwei Jahre; an Schulen mit nur einjähriger Dauer ist sie entsprechend auf ein Jahr begrenzt.
Der Klassenelternbeirat lädt mindestens einmal pro Halbjahr zu einem Elternabend ein. Darüber hinaus kann ein Elternabend einberufen werden, wenn ein Fünftel der Eltern, die Schulleitung, die Klassenlehrkraft oder der Vorsitzende des Schulelternbeirats dies – unter Angabe von Gründen – verlangt. An den Elternabenden nimmt die Klassenlehrkraft teil. Weitere Lehrkräfte und Mitglieder der Schulleitung können ebenfalls teilnehmen; auf Antrag eines Viertels der Elternschaft sind sie zur Teilnahme verpflichtet. In besonderen Fällen kann ein Elternabend auch ausschließlich unter den Eltern stattfinden.
Der Klassenelternbeirat ist die erste Anlaufstelle für Eltern bei Fragen und Anliegen rund um die Klasse. Er setzt sich für die Interessen der Eltern ein, informiert, trägt Wünsche und Vorschläge weiter und sucht gemeinsam mit Klassen- oder Fachlehrkräften nach Lösungen. Darüber hinaus kann der Klassenelternbeirat Aktivitäten initiieren, die das soziale Miteinander stärken und zu einem positiven Klassenklima beitragen – etwa bei der Organisation von Ausflügen oder Klassenfahrten.
Als Mitglied im Schulelternbeirat vertritt der Klassenelternbeirat die Interessen der Klasse auf Schulebene. Das ist wichtig zu wissen, denn das Schulgesetz schreibt vor, dass Mitglieder des Schulelternbeirats die “erstgewählten” Klassenelternbeiräte sind, nicht die jeweils stellvertretenden Personen. Die Stellvertretung kann an den Sitzungen des Schulelternbeirats teilnehmen, wenn sie den Klassenelternbeirat vertritt. Dann auch mit Stimmrecht. Der Schulelternbeirat kann beschließen, stellvertretende Klassenelternbeiräte regelmäßig einzuladen, allerdings ohne Stimmrecht. Bei Wahlen in den Vorstand des Schulelternbeirats können sich stellvertretende Klassenelternbeiräte nicht aufstellen lassen!
Der Klassenelternbeirat kann Anträge an die Schulkonferenz und den Schulelternbeirat stellen und so aktiv an der Gestaltung des Schullebens mitwirken.
Rechtliche Grundlage:
Weiterführende Informationen:
- FAQ zum Thema Elternabend
- FAQ zum Thema Elternvertretung
- Der Elternbeirat -warum ist er so wichtig? von Barbara von Schnurbein




