Schrittweise Schulöffnung ab 27. April

Ab dem 27. April 2020 wird der Schulbetrieb schrittweise wieder aufgenommen. Das gilt zunächst für Schülerinnen und Schüler

  • der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen, der Schulen mit Förderschwerpunkt Sehen oder Hören
  • des Abschlussjahrgangs an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen 
  • der 9. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Hauptschule
  • der 10. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Realschule an Haupt-, Real-, Mittelstufen-, kooperativen und integrierten Gesamtschulen, wenn sie im Schuljahr 2019/2020 an den Abschlussprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses teilnehmen
  • des zweiten Halbjahrs der Qualifikationsphase (W") der gymnasialen Oberstufe, der Abendgymnasien, des Hessenkollegs und der beruflichen Gymnasien
  • der Abschlussjahrgänge der Abendreal- und Abendhauptschulen
  • der 12. Jahrgangsstufe der Fachoberschulen und Höheren Berufsfachschulen
  • der Abschlussklassen an den Fachschulen
  • im letzten Ausbildungsjahr an den Berufsschulen
  • im letzten Ausbildungsjahr an den Schulen für Gesundheitsberuf

Weitere Schulformen und Jahrgangsstufen sollen in mehreren Schritten im Laufe des Monats Mai folgen. Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs gibt es Eckpfeiler, die der Minister in seinem Schreiben skizziert. Sollten diese Punkte in ihren Schulen nicht befolgt werden können, wenden Sie sich bitte an ihr Schulamt.

  • Gruppengröße: nicht mehr als 15 Schülerinnen und Schüler 
  • Mindestabstand in 1,5 Metern in allen Richtungen 
  • In der Regel 20 Wochenstunden Unterricht

Leider steht in dem Schreiben kein Hinweis zu den hygienischen Voraussetzungen in den Schulen. Die hessischen Kreis-, Stadt- und Landeselternbeiräte haben dem Kultusministerium hierzu mitgeteilt, dass die hygienischen Voraussetzungen (Seife, Papierhandtücher, Desinfektionsmittel, mind. tägliche Reinigung der Toiletten) dringend geschaffen werden müssen, bevor Schülerinnen, Schüler und Lehrerinnen und Lehrer wieder in die Schule gehen. Entsprechende Mängel sollten unbedingt angezeigt und veröffentlicht werden, damit Eltern auch wissen, ob ihre Kinder sich überhaupt entsprechend den Hygienevorschriften des Robert-Koch-Instituts in den Schulen aufhalten können.

Im Protokoll der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs wurde unter Punkt 8 folgendes dazu festgehalten:

Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können. Die Schulträger, Träger der Beförderung und die Schulgemeinschaft werden frühestmöglich unterrichtet. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können. Ab dem 4. Mai 2020 können prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden. Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen. Über den jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts der jeweiligen Klassenstufen und der Betreuung in Kindergärten berät die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vor dem Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen. In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.

Die hessische Landesregierung hat entschieden, bereits ab dem 27. April schrittweise die Schulen zu öffnen. Der Landeselternbeirat und die hessischen Kreis- und Stadtelternbeiräte gehen davon aus, dass der Schulbesuch nur unter der Voraussetzung erfolgt, dass die hygienischen Voraussetzungen vor Ort sichergestellt sind.