Wer sind eigentlich Eltern?
Nach der Definition des Hessischen Schulgesetzes §100 sind Eltern:
- die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten
- die Betreuer/in einer volljährigen Schülerin, eines volljährigen Schülers für den schulischen Aufgabenkreis
- anstelle der oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mit anvertraut ist. Das Einverständnis der Schule ist nachzuweisen.
Trennen sich die Eltern sind schulrechtlich weiterhin beide Elternteile Sorgeberechtigt. Neue Partnerinnen oder Partner jedoch nicht!