Die Fach- und Fachbereichskonferenzen
beraten alle über ein Fach, eine Fachrichtung oder einen Lernbereich betreffende Angelegenheit. Sie entscheiden über
- didaktische und methodische Fragen des Fachs und Lernbereichs
- Erstellung von Arbeitsplänen und Kursangeboten
- Koordination der Leistungsbewertung
- getrennten Unterricht für SchülerInnen
Der Fach- und Fachbereichskonferenz gehören alle Lehkräfte an, die eine Lehrbefähigung in dem jeweiligen Fach haben oder darin unterrichten. Die Vorsitzenden der Fachbereichs- und Fachkonferenzen berufen diese bei Bedarf im Einvernehmen mit der Schulleitung ein.
Rechtliche Grundlagen: Hessisches Schulgesetz, § 134, Konferenzordnung § 42