Die Fach- und Fachbereichskonferenzen

beraten alle über ein Fach, eine Fachrichtung oder einen Lernbereich betreffende Angelegenheit. Sie entscheiden über

  • didaktische und methodische Fragen des Fachs und Lernbereichs
  • Erstellung von Arbeitsplänen und Kursangeboten
  • Koordination der Leistungsbewertung
  • getrennten Unterricht für SchülerInnen

Der Fach- und Fachbereichskonferenz gehören alle Lehkräfte an, die eine Lehrbefähigung in dem jeweiligen Fach haben oder darin unterrichten. Die Vorsitzenden der Fachbereichs- und Fachkonferenzen berufen diese bei Bedarf im Einvernehmen mit der Schulleitung ein.

Rechtliche Grundlagen: Hessisches Schulgesetz, § 134, Konferenzordnung § 42