Vertretung der Eltern ausländischer Schülerinnen und Schüler

Damit auch die Stimme ausländischer Eltern in den Gremien Gehör findet, kann eine Vertretung ausländischer Eltern (auch "Ausländerbeirat") gewählt werden. Unabhängig davon würden wir uns freuen, wenn mehr ausländische Eltern sich aktiv als reguläre Mitglieder in den Gremien beteiligen.

Die Eltern ausländischer SchülerInnen können eine "Vertretung ausländischer Eltern" wählen, wenn der Anteil ausländischer SchülerInnen mindestens 10% (aber weniger als 50%) beträgt. Sie wählen für jeweils angefangene 25 SchülerInnen in den Jahrgangsstufen der Grund- und Mittelstufe je einen Elternvertreter und einen stellvertreter. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

Die Elternvertreter gehören dem Schulelternbeirat mit beratender Stimme an.

Gesetzliche Grundlage für Vertretung ausländischer Eltern: Hessisches Schulgesetz, § 109