Schullexikon

In unserem Schul-Lexikon erklären wir Ihnen Begriffe aus dem Schulleben. So simpel die Worte manchmal klingen, oftmals weiß man einfach nicht was dahinter steht. Was ist eigentlich "Evaluation" oder was macht ein "Tutor".

Wenn Ihnen ein Begriff fehlt, den Sie gern erläutert haben möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail - wir freuen uns auf Ihre Nachricht! 

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Anschlussfähigkeit

Im Sinne des "lebenslangen Lernens" soll unser Schulsystem gewährleisten, dass unsere Schüler (unter gesetzlicher und persönlicher Voraussetzung) an ihren erworbenen Bildungsabschluss weitere anschließen können. Als ein wichtiger Baustein für die Anschlussfähigkeit (und bundesweite Vergleichbarkeit) werden die Bildungsstandards gesehen, die seit dem Schuljahr 2011/2012 die Lehrpläne ersetzen.

Berufsgrundbildungsjahr (Bgbj)

Die Grundstufe der Berufsschule kann bei Berufen, die einem Berufsfeld zugeordnet sind, auch als Berufsgrundbildungsjahr (Bgbj) absolviert werden. Es dauert ein Schuljahr und vermittelt eine berufsfeldbezogene Grundbildung.  
Das Berufsgrundbildungsjahr können SchülerInnen besuchen, die ihre gesetzliche Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, den Hauptschulabschluss nachweisen können, eine Berufsfeldentscheidung getroffen haben, noch kein Berufsgrundbildungsjahr in einem anderen Berufsfeld absolviert haben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.   Der erfolgreiche Besuch des Bgbj wird auf die Berufsausbildung angerechnet.

Bildungsstandards

Ab dem Schuljahr 2011 / 2012 sollen in Hessen Bildungsstandards eingeführt werden. Sie ersetzen langfristig die bisherigen Lehrpläne. Bildungsstandards sind in ihrer Funktion anders aufgebaut, als Lehrpläne. Sie beschreiben überprüfbare Kompetenzen aus dem Kernbereich ausgewählter Fächer. Sie sind schulartübergreifende "Momentaufnahmen", d. h. sie beschreiben Kompetenzen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhanden sein müssen und beschränken sich auf Lernergebnisse, ohne den Unterricht näher zu beschreiben.

Bundesschülerkonferenz (BSK)

Die Bundesschülerkonferenz ist ein Gremium, das sich aus den einzelnen Schüler-Landesvertretungen zusammensetzt. Das Hauptziel ist der Meinungs- und Interessenaustausch. Eine wirklichen Einfluss hat die BSK jedoch nicht. Die Mitglieder treffen sich viermal im Jahr zu ihren Plenarsitzungen, auf denen gemeinsame Positionen erarbeitet werden. Der Vorstand wird für ein Jahr gewählt.

Durchlässigkeit

Von Durchlässigkeit spricht man, wenn ein Wechsel der Schulformen unter entsprechender Leistungsvoraussetzung möglich ist. Die Durchlässigkeit ist in Hessen nicht mehr ganz gegeben. Durch die Verkürzung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe I, ist es für Schüler, die aus einer Schulform der Mittelstufe (Realschule, IGS, KGS) nicht mehr möglich, an ein G8-Gymnasium zu wechseln. Der Übergang von diesen Schulen auf die Gymnasiale Oberstufe nach Klasse 10 ist weiterhin möglich.

Evaluation

Die Evaluierung (Bewertung, Untersuchung) ist ein Instrument zur Messung der Qualität von Prozessen und Gegebenheiten einer Schule. Durch die Entwicklung eigner Schulprogramme ist es notwendig, die Schulprozesse und -entwicklungen zu evaluieren. In Hessen ist jede Schule zur internen Evaluation verpflichtet. Externe Evaluationen helfen die Qualität mit anderen Schulen zu vergleichen.

Flexibler Schulanfang

Grundschulen können die Jahrgangsstufen 1 und 2 zu einer pädagogische Einheit zusammenfassen. Alle schulpflichtigen Kinder werden aufgenommen und in altersgemischten Gruppen unterrichtet. Die Kinder können je nach Entwicklungs- und Leistungsstand - die Klasen 1 und 2 in einem, zwei oder auch drei Schuljahren durchlaufen.

Förderpläne

Förderpläne sind Vereinbarungen zwischen Lehrkräften und SchülerInnen. Sie dokumentieren individuellen Lernstand, Stärken und Schwächen sowie individuelle Maßnahmen und gemeinsame Zielvereinbarungen für Schülerinnen und Schüler. Förderpläne sollen auch Eltern und andere am Erziehungs- und Bildungsprozess beteiligte Personen einbeziehen. 

Ganztagsschule

Die deutsche Kultusministerkonferenz (KMK) hat im Oktober 2003 den Begriff „Ganztagsschule“ neu definiert. Danach handelt es sich um Schulen im Primar- oder Sekundarbereich I, die über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot haben, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst. Alle Formen der Ganztagsschule (gebundene, teilgebundene, offene Form) haben gemeinsam, dass an allen Tagen des Ganztagsbetriebs ein Mittagessen bereitgestellt wird und dass die Organisation aller Angebote durch die Schule oder in enger Kooperation mit der Schule erfolgt.
Offene Ganztagsschule 
In der offenen Form ist ein Aufenthalt verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule an mindestens drei Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden für die Schüler möglich. Die Teilnahme an den ganztägigen Angeboten ist jeweils durch die Schüler oder deren Erziehungsberechtigte für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich zu erklären. Das bedeutet, die Teilnahme an offenen Ganztagsschulen ist grundsätzlich freiwillig. Eltern und Schüler müssen sich für ein Schulhalbjahr festlegen, ob der Schüler an diesem Angebot teilnehmen wird. Bedingt durch die Freiwilligkeit wird der Klassenverband am Nachmittag aufgehoben, um klassen- sowie jahrgangsübergreifende Angebotsgruppen zu bilden. Eine offene Ganztagsschule bietet Nachmittagsangebote auf freiwilliger Basis in Form von Arbeitsgemeinschaften, Sport oder Förderunterricht 
Gebundene Ganztagsschule 
In der voll gebundenen Form sind alle  Schüler verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen (Definition nach der Kultusministerkonferenz vom 27. März 2003).
Teilgebundene Ganztagsschule
In der teilweise gebundenen Form verpflichtet sich ein Teil der Schülerinnen und Schüler, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen. Sie arbeitet im Prinzip wie eine gebundene Ganztagsschule, allerdings mit dem Unterschied, dass nicht alle Schüler einer Schule verpflichtend am ganztägigen Schulbetrieb teilnehmen, sondern nur ein Teil,  zum Beispiel einzelne Klassen oder Jahrgänge.

Gemeinsamer Unterricht (GU)

Unter dem Begriff "Gemeinsamer Unterricht", auch GU abgekürzt, versteht man den Unterricht von Klassen, in denen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und solchen ohne diesen, gemeinsam lernen. Oft wird es auch vereinfacht "Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern" beschrieben. Die erste Definition ist zutreffender, da z. B. Kinder mit dem sonderpädagogischem Förderbedarf "Lernhilfe / Erziehungshilfe" nicht zwangsläufig behindert im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) sind. Solche GU-Klassen werden auch oft als "I-Klassen" = Integrationsklassen, bezeichnet. Auf Grund der nicht vorhandenen "Personellen, sächlichen und räumlichen Ressourcen", stößt die im Schulgesetz beschriebene Wahlfreiheit der Eltern, das Kind im "GU" unterzubringen, sehr oft an Grenzen, so dass der Elternwunsch von den staatlichen Schulämtern abgelehnt wird. Ein Grund hierfür ist, dass seit Einführung des "GU" die Lehrerstellen nicht dem jährlich steigendem Bedarf angepasst wurden.

Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz ist das Entscheidungsgremium des Lehrkollegiums. Zu seinen Sitzungen können - abhängig von den Themen - auch Eltern eingeladen werden. Die Gesamtkonferenz setzt sich aus allen Lehrkräften sowie den sozialpädagogischen Mitarbeitern einer Schule zusammen. Sie entscheidet über pädagogische und fachliche Fragen, die sich aus dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule ergeben und nicht in die Zuständigkeit der Schulkonferenz fallen. Dazu gehören beispielsweise die Themenbereiche Schulprogramm, Haushaltsmittel und Leistungsbewertung. Eltern- und Schülervertreter können beratend an Gesamtkonferenzen teilnehmen. 

Landesschulbeirat

Der Landesschulbeirat berät das Kultusministerium bei wichtigen Maßnahmen im Schulwesen und unterbreitet Vorschläge und Anregungen. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Der Landesschulbeirat setzt sich aus Mitgliedern der Lehrer-, Eltern- und Schülerschaft zusammen. Die Mitglieder werden vom Kultusministerium berufen.

Pädagogische Mittagsbetreuung

Die pädagogische Mittagsbetreuung ist eine Vorstufe zur offenen Ganztagsschule. Der Begriff der Pädagogischen Mittagsbetreuung ist eine Besonderheit der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen nach § 15 des Hessischen Schulgesetzes und erfüllt die Definition der Kultusministerkonferenz (KMK) für eine „Offene Ganztagsschule“. Die pädagogische Mittagsbetreuung kann, mit Zustimmung des Schulträgers, in Grundschulen, Schulen im Sekundarbereich I und Förderschulen eingerichtet werden. Die Zusammenarbeit mit freien Trägern, den Eltern oder qualifizierten Personen ist anzustreben. Die Teilnahme an diesem Angebot ist freiwillig. Die Angebote erstrecken sich auf den Zeitraum der 7. bis 10. Schulstunde.

Querversetzung

Schüler können nach Anhörung der Eltern ausnahmsweise am Ende des Schuljahres in eine andere Schulform versetzt werden (Querversetzung), wenn eine erfolgreiche Mitarbeit im Unterricht des gewählten Bildungsganges nicht zu erwaten ist und die Wiederholung der Jahrgangsstufe den Schüler in der Entwicklung erheblich beeinträchtigen würde. Z. B. können Schüler des Gymnasiums in die gleiche Jahrgangsstufe der Real- oder Gesamtschule versetzt werden.

Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz mit Zustimmung der Schulleitung. Eltern sind frühzeitig, spätestens aber sechs Wochen vor dem Termin der beabsichtigten Querversetzung, schriftlich zu benachrichtigen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und Beratung anzubieten. Die Querversetzung ist auch in eine Förderstufe oder eine schulformübergreifende Gesamtschule möglich, wenn die Eltern dies wünschen oder die nächstliegende in Betracht kommende Schule mit entsprechendem Bildungsgang nur unter erheblichen Schwierigkeiten erreicht werden kann.

Schulausschuss

Im Schulausschuss werden alle schulischen Belange der Stadt oder des Kreises geregelt. In der Regel ist die Kommune auch der Schulträger, deshalb liegen alle schulischen Belange, wie z. B. Schulgründung bzw. Schulschließungen, Umweltschutz (Schulgebäude), Integration von ausländischen oder behinderten SchülerInnen, Finanzen, etc. in der Zuständigkeit des kommunalen Schulausschusses.
Nicht in die Entscheidungsbefugnis des Schulausschusses fallen Dinge, wie die inhaltlichen Richtlinien für den Unterricht oder Demokratie in der Schule. 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Entscheidungsgremium von Lehrern und Eltern. Sie besteht aus Vertretern des Schulelternbeirats und Vertretern des Lehrerkollegiums. Die Schulleitung führt den Vorsitz. Die Mitglieder werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Im Unterschied zu Schulelternbeirat und zur Gesamtkonferenz beraten, diskutieren und entscheiden in der Schulkonferenz Eltern und Lehrkräfte gemeinsam über zentrale Fragen der Schule.
Die Schulkonferenz berät und entscheidet z.B. über:
• das Schulprogramm, 
• Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten, 
• Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen, 
• die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe, 
• die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit, etc.

Tutor

Tutoren (lat. Vormund, Beschützer) werden an vielen Schulen eingesetzt, um vor allem jüngeren Schülern den Einstieg zu erleichtern und eine Klassengemeindschaft auzubauen. Sie wirken bei Ausflügen mit und sind Ansprechpartner und Vertrauensperson. 

In der Einführungsphase regelt die Schule unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, wer die Aufgaben des Tutors wahrnimmt und in welcher Form dies geschieht.

In der Qualifikationsphase ist der Tutor in der Regel die Lehrkraft eines Leistungskurses. In diesem Kurs kann deshalb zu den für einen Leistungskurs vorgesehenen Unterrichtsstunden je Woche eine Tu­torenstunde hinzugefügt werden. Dies gilt jedoch höchstens für etwa die Hälfte der Leistungskurse. Im Stundenplan kann eine Tutorenstunde eingeplant werden, die für Schüler und Lehrer verbindlich ist.

Verteilungskonferenz

Die Verteilungskonferenz ist diejenige, die die Grundschulkinder auf die weiterführenden Schulen verteilt und dabei die Elternwünsche versucht zu berücksichtigen.