Deutsche Gebärdensprache (DGS)
Kerncurriculum für das Erlernen der Deutschen Gebärdensprache (DGS) in Hessen
Ein Meilenstein: nach vielen Jahren intensiver Diskussion und Zusammenarbeit mit Eltern, Verbänden und dem Hessischen Landtag liegt nun ein erster Entwurf für ein Kerncurriculum vor, dass als Grundlage für den DGS Unterricht für hörende Kinder ermöglicht.
Eine Sprache unter vielen
Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist seit dem Jahr 2002 rechtlich durch das Gleichstellungsgesetz als eigenständige Sprache anerkannt. Sie ist für die eigenständige Kommunikation gehörloser Menschen unerlässlich, für viele Schwerhörige und Gehörlose die Muttersprache.
In der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) ist die Gebärdensprache sogar besonders hervorgehoben. Hier verpflichten sich die Vertragsstaaten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen zu erleichtern.
Der Landeselternbeirat setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass DGS in Schulen auch für Hörende unterrichtet wird und für Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache DGS ist, das Fach Deutsch als Fremdsprache anerkannt wird.
Das Erlernen und Beherrschen der Deutschen Gebärdensprache ist nicht nur für Gehörlose und Hörgeschädigte eine Berreicherung und kann das Verständnis und das gesellschaftliche Miteinander stärken.
Gebärdenpoesie
Der Klassiker der kleinen Geschichte "im Zug" ist bereits vielen bekannt.
Das Projekt „Gebärdenpoesie“ - eine Co-Produktion des Hessischen Rundfunks mit dem Literaturhaus Frankfurt, entwickelt von hr2-kultur, umgesetzt von den Dolmetscherinnen, mit denen das Literaturhaus regelmäßig zusammenarbeitet, bietet nun einiges an Gebärdenpoesie. Schauen Sie doch mal rein:
Johann Wolfgang von Goethe: Mailied
Wilhelm Busch: Kritik des Herzens
Heinrich Heine: Im wunderschönen Monat Mai
Theodor Fontane: Aber wir lassen es Andere machen
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben: Schöner Frühling
Else Lasker-Schüler: Mein Tanzlied
Kostenübernahme eines Gebärdendolmetschers im Rahmen der inklusiven Beschulung
Das Hessische Landessozialgericht hat ein interessantes Urteil zur Kostenübernahme eines Gebärdendolmetschers im Rahmen der inklusiven Schulung gefällt. Der Antragsteller hat im Rahmen der Eingliederungshilfe einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Gebärdendolmetscher zur Durchführung der inklusiven Beschulung in Höhe von durchschnittlich 400 Euro pro Tag erwirkt.
Interessant ist auch die Begründung, dass der Besuch einer öffentlichen Förderschule (für den Antragsteller) keine zumutbare Alternative ist. Der Besuch der öffentlichen Förderschule würde auch dem Kerngedanken des § 51 Abs. 1 Satz 1 HSchG widersprechen, der eine inklusive Beschulung vorsieht.