Förderpläne

Was sind Förderpläne?   
Förderpläne sind Vereinbarungen zwischen Lehrkräften und SchülerInnen. Sie dokumentieren individuellen Lernstand, Stärken und Schwächen sowie individuelle Maßnahmen und gemeinsame Zielvereinbarungen für Schülerinnen und Schüler. Förderpläne sollen auch Eltern und andere am Erziehungs- und Bildungsprozess beteiligte Personen einbeziehen. 
Die Schule hat die Aufgabe, bei drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Maßnahmen, entgegenzuwirken (§ 3 Hessisches Schulgesetz, HSchG). Hilfsmittel sind die individuellen Förderpläne. 

Wann werden Förderpläne erstellt? 
Die „Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) und die „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV)“ benennen konkreter, wann ein individueller Förderplan erstellt werden muss, nämlich

• im Fall drohenden Leistungsversagens ist als Maßnahme nach § 3 Abs. 6 Satz 2 des HSchG (§ 2, Abs. 1) 
• bei partiellen Lernausfällen und Sprachdefiziten insbesondere bei Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund 
• bei Rückführung und Eingliederung von Schülerinnen und Schülern aus Förderschulen in den Regelunterricht 
• bei Förderung von besonderen Begabungen und Hochbegabungen 
• im Falle einer Nichtversetzung

Individuelle Förderpläne für Schülerinnen und Schüler dienen dazu, den Stand der Lernentwicklung zu dokumentieren und darauf aufbauend die nächsten Entwicklungsschritte zu planen. Der Einsatz individueller Förderpläne ist somit nicht nur für Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten erforderlich, sondern zur individuellen Lernbegleitung aller Schülerinnen und Schüler sinnvoll.

Wie werden Eltern einbezogen? 
Die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die Lehrerinnen und Lehrer sollen die Eltern und Schülerinnen und Schüler in angemessenem Umfang über

• die Lernentwicklung sowie das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerin oder des Schülers, insbesondere bei Lern- und Verhaltensstörungen, 
• die Leistungsbewertung einschließlich der Versetzungen und Kurseinstufungen sowie 
• die Wahl der Bildungsgänge (§ 72 Abs. 3 HSchG) 

informieren und beraten.

Wie wird ein Förderplan erstellt? 
Die Erstellung eines Förderplans erfolgt in 8 Schritten. Idealerweise unter Einbeziehung aller Beteiligten (Lehrer, Schüler/in, Elter, sonstige Helfer)1. Beobachtung und Aswahl der in Frage kommenden SchülerInnen 
2. Gezielte Beobachtungen durch Lehrkräfte und / oder Diagnostik-, Material-, Informationssammlung, Elterngespräche 
3. Zusammenstellung des Förderplans 
4. Beschreibung des Ist-Zustandes, Stärken und Schwächen 
5. Prioritätensetzung, Bestimmung konkreter Ziele 
6. Erstellung des Förderplans
7. Umsetzung und Dokumentation
8. Überprüfung der Zielerreichung, evtl. neuer Förderplan