Inklusion

Leitfaden Inklusive Bildung in Hessen 
Sobald Ihr Kind einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung hat, läuft ein teils kompliziertes Verfahren, um den Anspruch auch geltend zu machen.  
Der Verein "Gemeinsam leben gemeinsam lernen Hessen e.V." hat hierzu einen Leitfaden erarbeitet, der Ihnen als Eltern helfen soll. Der Verein berät, begleitet und unterstützt sie ggf. auch bei Problemen in der Schule.  Die Broschüre ist kostenfrei zum Download bereitgestellt. 

Inklusion - UN-Behindertenkonvention 
Im März 2009 ist die UN-Behindertenkonvention in Kraft getreten. Das bedeutet grundsätzlich, dass geeignete Maßnahmen getroffen werden müssen, um Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz zu sichern. Es bedeutet aber auch, dass SchülerInnen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen an regulären Schulen unterrichtet werden müssen. Manche Gutachten gehen davon aus, dass 80-90 % der Schüler inklusiv beschult werden müssen.  
Es ist also absehbar, dass Veränderungen in den Schulen anstehen. Damit verbinden sich Hoffnungen, aber auch Ängste. Hoffnung der Betroffenen auf Teilhabe am Regelschulbesuch ohne Barrieren und Ängste der nicht-betroffenen Eltern, das eigene Kind könnte zu kurz kommen. Kinder können unabhängig ihrer Fähigkeiten und Beeinträchtigungen in einzelnen Bereichen voneinander und miteinander lernen. Hessische Schulen müssen sich an den Bedürfnissen des einzelnen Schülers anpassen und ihn mit seinen Stärken und Schwächen fördern. In einer Arbeitsgruppe des Landeselternbeirats wurde ein Forderungskatalog erarbeitet, der im Landeselternbeirat beschlossen wurde. Die Forderungen können Sie hier nachlesen. 

Hinweis zur medizinisch-therapeutischen Versorgung von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf 
Seit 2004 gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Hessischen Kultusministerium, dem Hessischen Sozialministerium und Verbänden der Krankenkassen, um die medizinisch-therapeutische Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf langfristig und nachhaltig zu sichern. 
Damit kann Schule zum Behandlungsort werden und so zu einer ausreichenden Versorgung behinderter und von Behinderung bedrohter Schüler_innen in Hessen sein. Die Therapie im Lebensumfeld Schule ist ein Angebot, um "eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Beschwerden zu lindern". Sie soll einen positiven Beitrag im Gesundheitssystem leisten.

Im schulischen Rahmen werden pädagogische und medizinisch-therapeutische Leistungen interdisziplinär zusammengeführt und das System der umfassenden Förderung und Behandlung weiterentwickelt.  

Hintergrundinformationen zur Vereinbarung vom 17.12.2003 
Vereinbarung zwischen den Ministerien und den Krankenkassenverbänden 
Handlungsanleitungen für interdisziplinäre Leistungen (idL) 
Einverständniserklärung Eltern 
Übersicht Logopädie 
Übersicht Ergotherapie 
Übersicht Physiotherapie

Abrechnungsmuster finden Sie auf der Seite der HAGE.  

In unserem 6. Hessischen Elternforum haben wir uns mit dem Thema "Inklusion - Jetzt erst recht!" beschäftigt. Lesen Sie hier den Bericht dazu.