Leistungsschwächen
Etwa 5 Prozent aller Kinder haben erhebliche und langandauernde Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben. Weitere 5 Prozent beim Rechnen. Diese Kinder haben ein Recht auf Förderung, Nachteilsausgleich und falls nötig Notenschutz.
Mit der Schulgesetznovellierung 2017 wurden die Teilleistungstörungen wieder ausdrücklich genannt!
Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie)
Legasthenie ist eine Lese- Rechtschreibstörung, aber nicht jedes Kind mit Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens leidet an einer Lese-Rechtschreibstörung.
Legasthenie ist eine schwerwiegende Beeinträchtigung beim Erlernen von Lessen und Schreiben. Sie ist nicht Folge unzureichender Beschulung, geminderter Intelligenz oder anderen körperlichen, neurologischen oder psychischen Erkrankungen (Warnke, 2002). Auf Legasthenie können folgende Symptomatiken hinweisen:
• Mangelndes Leseverständnis
• Schwierigkeiten beim Schreiben von Buchstaben und Wörtern
• Hohe Fehlerzahl bei Diktaten
• Auslassen, Ersetzen oder Hinzufügen von Wortteilen
• Niedrige Lesegeschwindigkeit
Liegen andere plausible Gründe für schwache Leistungen im Fach Deutsch vor wie etwa Seh- oder Hörstörungen, oder ernsthafte psychische oder hirnorganische Erkrankungen, kann man nicht von einer Legasthenie ausgehen. Auch nicht bei Kindern, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, weil sie aus einem anderen Land stammen.
"Jährlich verlässt fast ein Viertel aller Jugendlichen die Schule mit nur elementaren Kompetenzen im Lesen und in der Rechtschreibung und mit einer nur geringen Motivation, freiwillig zu einem Buch zu greifen. Jährlich scheitern Tausende von Kindern im Anfangsunterricht an der Aufgabe lesen und schreiben zu lernen. Die Schule ist offenbar überfordert, Schüler und Schülerinnen wirksam in Bezug auf diese wichtige Schlüsselqualifikation zu fördern (...). Bis heute sind die Grundsätze der Kultusministerkonferenz zur Förderung von Kindern mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten nicht realisiert." (aus der Stellungnahme der DGLS zu Legasthenie / LRS, 2006).
Rechenstörung (Dyskalkulie)
ist eine Störung beim Erlernen des Rechnens. Sie ist eine von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkannte schulische Entwicklungsstörung. Vermutlich handelt es sich hier laut aktuellen Forschungen um eine neurobiologische Störung, die durch genetische Faktoren beeinflusst ist.
Im deutschsprachigen Raum sind 4,4 bis 6,7 Prozent der Schulkinder betroffen (Quelle: DGKJP, Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie). Aber nicht jedes Kind, das schlecht rechnet, hat eine Dyskakulie. Von einer Dyskalkulie oder Rechenstörung kann unter anderem nur dann gesprochen werden, wenn ein Kind sehr viel schlechtere Leistungen im Rechnen zeigt, als man es von ihm aufgrund seiner allgemeinen Intelligenz und seines Alters erwarten würde.
Zeigt Ihr Kind beispielsweise in allen Fächern gute bis durchschnittliche Leistungen und versagt gleichzeitig vollständig im Fach Mathematik, leidet es möglicherweise an einer Dyskalkulie.Allerdings kann nur dann eine Rechenstörung vorliegen, wenn keine Seh- oder Hörstörungen oder keine sonstige Erkrankung oder Behinderung oder eine mangelhafte Unterrichtung im Fach Mathematik als Ursache für die unzureichenden Leistungen in Frage kommen.