Schülerbeförderung und Schulwegsicherheit

Schulwegsicherheit 
Der Weg zur Schule ist für viele Schülerinnen und Schüler mit der Benutzung von Bussen und Bahnen verbunden. Leider gibt es immer wieder Beschwerden über zu volle Fahrzeuge, zu lange Fahrzeiten, nicht angepasste Abfahrts- und Ankunftszeiten, etc. Viele Fragen gibt es auch zum Thema Sicherheit von Bussen, besonders bei Klassenfahrten. 
Eltern schlagen aus Sorge um ihre Kinder Alarm, Schulen beschweren sich - meist mit mäßigem Erfolg. Viele weichen daher auf das „Eltern-Taxi“ aus – doch mit individuellen Lösungen verändert sich die Situation insgesamt nicht.

Rund 350 Schulanfänger jedes Jahr, haben in Hessen einen Unfall auf dem Weg zur Schule oder von der Schule nach Hause. Manche davon waren so schwer, dass lebenslange Unfallfolgen zu befürchten sind (Quelle: Unfallkasse Hessen). 
Die Unfallkasse Hessen bietet mit ihrem Präventionsprojekt „Immer sicher unterwegs“ viele Informationen zum Thema Verkehrserziehung.  

Schülerbeförderung
Die Art der Schülerbeförderung sowie die Erstattung der Kosten ist Sache der Schulträger. Grundsätzlich gilt, dass bei einem Schulweg von mehr als 2 km zur zuständigen Grundschule beziehungsweise von mehr als 3 km zur weiterführenden Schule die Fahrtkosten übernommen werden.

Ausnahmen sind möglich, wenn es für die jeweilige Schülerin oder den jeweiligen Schüler eine Gefahr darstellen würde, den Schulweg zu Fuß zurückzulegen, oder wenn sie oder er aufgrund einer Behinderung dazu nicht in der Lage ist. Nach Abschluss der Mittelstufe muss der Schulweg eigenständig finanziert werden.

Maßgebliche Veränderungen nur möglich sind, wenn auch übergeordnete Gesetze geändert werden, wie das „Personenbeförderungsgesetz“ (PBefG), „Straßenverkehrsordnung“ (StVO) und  die „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr“ (BOKraft). Denn die im Hessischen Schulgesetz festgelegte Regelung (§ 161 HSchG), dass die Schülerbeförderung im Rahmen des öffentlichen Personen-Nahverkehrs stattzufinden hat (außer freigestellter Schülerverkehr), ist auch in zahlreichen anderen Bundesländern festgeschrieben. 
Das Hessische Kultusministerium unterstützt mit verschiedenen Schulprojekten die Sensibilisierung und fördert die Entwicklung positiven Sozialverhaltens bei Schülern (insbesondere im Grundschulbereich).

Schülerticket:
Als ersten Schritt begrüßt der Landeselternbeirat die Einführung des landesweiten Schülertickets, dass Schülerinnen und Schüler erlaubt, für 365 Euro im Jahr in ganz Hessen mit Bus und Bahn unterwegs zu sein. 
Der nächste Schritt, der ziemlich bald kommen sollte, ist das kostenfreie Schülerticket für alle Schülerinnen und Schüler. 

Übrigens: 
Das Sozialgericht Kassel hat über eine einstweilige Verfügung die Arbeitsförderung im Landkreis Kassel (Arge) verpflichtet, die Schülerbeförderungskosten für das Mädchen einer Hartz-IV-Familie aus Kaufungen zu übernehmen. (Aktenzeichen: S7AS759/10). Lesen Sie dazu den Presseartikel der HNA.