Selbsständige Schulen (SelS)
Hessen macht sich auf den Weg, seine Schulen in selbstständige Schulen umzuwandeln. Selbstständige Schule sein klingt erst mal nach viel Freiheit. Für Berufliche Schulen mag das auch zutreffen, denn die können auch rechtlich selbstständig sein. Ansonsten bedeutet Selbstständigkeit für Schulen, dass sie über ein sogenanntes "Großes Schulbudget" selbstständig verfügen dürfen. Der Landeselternbeirat begrüßt mehr Selbstständigkeit, warnt aber davor, dass hier ein Modell eingeführt wird, dass den Schulen nur noch mehr Verantwortung überträgt ohne wirkliche Qualitätsentwicklung.
Die Ausgestaltung der selbstständigen Schule muss ausschließlich unter dem Aspekt der Qualtitätsentwicklung und -sicherung von Lernen und Lehren erfolgen. Ziel muss es sein, die Qualität des Schulsystems zu erhöhen und zu erhalten. Hierfür haben die Kreis-, Stadt- und Landeselternbeiräte nachstehende Kriterien formuliert.
- Selbstständige Schule erfordert die Stärkung von Mitbestimmung und Mitverantwortung in allen Bereichen, korrelierend zur Zunahme der Kompetenzen der Schulleitung müssen die Kompetenzen aller Schulgremien zunehmen.
- Es muss eine Veränderung der Lehr - und Lernkultur erreicht werden.
- Es müssen in der Schule schnelle pädagogische Entscheidungen getroffen werden können. Die schulischen Entscheidungsprozesse müssen entsprechend gestaltet werden.
- Maßnahmen zur Sicherung der schulischen Prozesse und der Qualität müssen eingeleitet werden, z.B. durch ein pädagogisches QM-Handbuch.
- Die Übertragung von Budgetrechten und Stärkung der Schulleiter/innen reichen aus partizipatorischen Gesichtspunkten nicht aus. Zustimmung aller in der Schulgemeinde erfolgt nach dem Prinzip der Teilhabe und Ganzheitlichkeit in einem deregulierten System. Dazu müssen die Mitglieder der Schulgemeinde, insbesondere Elternbeiräte zielgerichtete Fortbildungen erhalten.
- Alle Mitglieder der Schulgemeinde benötigen Verlässlichkeit und Transparenz auch für das schulische Budget.
- Selbstständige Schule kann kein Sparmodell sein, zusätzliche Mittel für Verwaltungssupport, pädagogische Assistenzen, Schulsozialarbeit, etc. sind erforderlich. Es muss für die Mittelzuweisung ein Sozialindex eingeführt werden, um schulisch auf besondere Lernbedingungen von Schülerinnen und Schülern reagieren zu können. Mittel müssen komplett in Folgejahre übertragbar sein.
- Schulen benötigen zur Umsetzung ihrer Aufgaben rechtliche Handlungsmöglichkeiten, z.B. als Anstalten öffentlichen Rechts.
- Verwaltungsprozesse und Zuständigkeiten müssen überprüft und transparent werden, insbesondere hinsichtlich Budget und Personal. Der Gesamtbedarf der Schule an Personal und Ressourcen zur Organisation und Durchführung von Unterricht muss komplett abgebildet werden.
- Die Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten der Staatlichen Schulämter, des Amtes für Lehrerbildung und des Instituts für Qualitätsentwicklung müssen überprüft und angepasst werden.
- Modellschulen müssen das in jeder Schulform erproben
- Masterplan für jede Schule, Ist-Zustand erstellen, Budget und Konzept erstellen
Die abschließende Verantwortung für den Bildungs- und Erziehungsprozess muss selbstverständlich beim Hessischen Kultusministerium bleiben.