Zum Inhalt springen

Die Aufgaben des Landeselternbeirats

Für eine bessere Schule

Der Landeselternbeirat ist das Herzstück der elterlichen Mitbestimmung in Hessen. Die Elternmitbestimmung in Hessen ist in der Hessischen Verfassung verankert. Das macht die Elternmitwirkung in Hessen einzigartig und unterstreicht die Bedeutung, die Eltern und der Landeselternbeirat in der Bildung haben. Die Mitglieder des Landeselternbeirats sind ehrenamtlich tätig und jonglieren zwischen Schule, Familie und Ministerium, immer mit dem Ziel, das Beste für unsere Kinder zu erreichen. 

Der Landeselternbeirat als Gestalter der Bildungslandschaft


Jede Entscheidung des Landeselternbeirats ist ein Puzzleteil in der Gestaltung der Zukunft unserer Kinder. Von Kerncurricula und Lehrplänen bis zu Verordnungen – wo es um die Qualität des Unterrichtswesens geht, mischt der Landeselternbeirat mit.  

Spannende Entscheidungsprozesse


Der Landeselternbeirat bekommt aus dem Ministerium für Bildung, Kultus und Chance Vorlagen, die er im Rahmen seiner Mitwirkungsrechte bearbeitet. Dabei werden zustimmungspflichtige und anhörungspflichtige Vorlagen unterschieden.

Zustimmungspflichtige Vorlagen: Bei bestimmten Vorlagen des Kultusministeriums ist die Zustimmung des Landeselternbeirats erforderlich. In einem festgelegten Verfahren werden die Argumente ausgetauscht und nach Lösungen gesucht. Hier kann der Landeselternbeirat wirklich was bewegen und manchmal wird auch hart verhandelt.

Das Veto-Recht: Mit einer Zweidrittelmehrheit kann der Landeselternbeirat sogar das Kultusministerium in die Schranken weisen! Nämlich dann, wenn er eine Vorlage als nicht zustimmungspflichtig erachtet und diese in einem vorgegebenen Verfahren zweimal ablehnt. Wenn die Vorlage dann in Kraft treten soll, muss sie entweder überarbeitet werden, um die Zustimmung des Landeselternbeirats doch noch zu erwirken oder der Kultusminister muss für das Inkrafttreten einen sogenannten Kabinettsbeschluss erwirken. 

Anhörungspflichtige Vorlagen: Der Landeselternbeirat hat das Recht, zu wichtigen bildungspolitischen Fragen oder Vorlagen Stellung zu nehmen. Beispielsweise bei der Ausstattung der Schulen mit Lernmitteln oder der Einrichtung der Schulräume. 

Neben der Bearbeitung von Vorlagen aus dem Ministerium hat der Landeselternbeirat ein Auskunftsrecht gegenüber dem Ministerium für Bildung, Kultus und Chancen. Das bedeutet zu allen Angelegenheiten, die für die Gestaltung des Unterrichtswesens von allgemeiner Bedeutung sind, kann der Landeselternbeirat auf eine Auskunft des Ministeriums bestehen. 

Eine Möglichkeit eigene Maßnahmen und Verbesserungen für die Gestaltung des Unterrichtswesens vorzuschlagen, hat der Landeselternbeirat über das Vorschlagsrecht. Maßnahmen, die der Landeselternbeirat hierüber vorschlägt, muss das Ministerium prüfen.

Der Landeselternbeirat als Sprachrohr im Hessischen Landtag


Bei Änderungen des Hessischen Schulgesetzes kann der Landeselternbeirat seine Position in einer öffentlichen Anhörung des Hessischen Landtags darlegen. Auch zu vielen anderen Gesetzesänderungen wird der Landeselternbeirat um seine fachliche Stellungnahme gebeten. Das kann das Hessische Weiterbildungsgesetz, das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetz oder das Ersatzschulfinanzierungsgesetz sein, aber auch andere Gesetzesänderungen oder  Initiativen. Der Landeselternbeirat ist im Lobbyregister des Hessischen Landtags eingetragen.

Vielfältige Einflussmöglichkeiten


Von Kerncurricula über Religion und Ethik bis zu Schulbauten – der Landeselternbeirat hat überall ein Wörtchen mitzureden. Dennoch macht er das oft nicht allein sondern berät sich zu einzelnen Themen in einem großen Netzwerk aus weiteren Akteuren, Verbänden und Gremien. Beispielsweise der Landesschülervertretung, den Kreis- und Stadtelternbeiräten, weiteren Elternverbänden, Kooperationspartnern, einzelnen Fachexperten und vielen mehr.

Der Landeselternbeirat ist mehr als ein Gremium – er ist der Garant dafür, dass die Stimme der Eltern in der Bildungspolitik gehört wird. Mit Leidenschaft, Expertise und dem Blick fürs Ganze arbeitet der Landeselternbeirat unermüdlich daran, das hessische Bildungssystem Schritt für Schritt zu verbessern.

Rechtliche Grundlagen: