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HR - Hessischer Rundfunkrat

Elternstimme im Rundfunk – Mitgestaltung und Kontrolle für ein vielfältiges Programm in Hessen

Der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks (HR) ist das zentrale Kontrollorgan der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt in Hessen. In diesem Gremium kommen Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlichster gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen zusammen, um die Interessen der Allgemeinheit im Bereich Rundfunk zu vertreten. Die Mitglieder des Rundfunkrats überwachen, ob der HR seine gesetzlich festgelegten Aufgaben erfüllt, und beraten die Intendantin oder den Intendanten in grundlegenden Fragen der Programmgestaltung.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Rundfunkrats zählen:
→ die Wahl der Intendantin oder des Intendanten,
→ die Beratung in grundsätzlichen Programmfragen,
→ die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Programmgrundsätze,
→ die Genehmigung des Haushalts und des Jahresberichts,
→ die Wahl von sieben der neun Verwaltungsratsmitglieder,
→ sowie die Entscheidung in Beschwerdesachen.

Der Rundfunkrat gliedert sich in fünf Ausschüsse: Programmausschuss Fernsehen, Programmausschuss Hörfunk, Finanzausschuss, Beschwerdeausschuss und Telemedienausschuss. Um die Vielfalt des gesellschaftlichen Lebens in Hessen abzubilden, entsenden verschiedene Organisationen und Gruppen insgesamt 32 Repräsentantinnen und Repräsentanten in den Rundfunkrat. Die Mitglieder sind dabei nicht an Weisungen gebunden, sondern vertreten die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger in Hessen. 
Der Landeselternbeirat Hessen entsendet für die Dauer von vier Jahren ein Mitglied in den Rundfunkrat, um die Perspektive und Interessen der Eltern bei der Programmgestaltung des HR einzubringen.
Aktuell nimmt Anne Zulauf diese Aufgabe wahr. Sie ist seit September 2018 Mitglied im Rundfunkrat und engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich im Bereich Bildung und Elternvertretung.

Zur Webseite des Rundfunkrats.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Anne Zulauf
E-Mail