Zum Inhalt springen

Handyregelung an Schulen

|

Hessen schränkt ab dem Schuljahr 2025/26 die private Nutzung von Handys und digitalen Geräten für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände ein. Ziel ist es, die Konzentration im Unterricht zu stärken und die seelische Gesundheit der Kinder zu schützen. Ausnahmen gelten für medizinische Notfälle und besondere Bedürfnisse. Eltern können ihre Kinder im Notfall weiterhin über das Schulsekretariat erreichen. Alle wichtigen Informationen und Details zu den neuen Regelungen hat der Landeselternbeirat in einer Präsentation den Kreis- und Stadtelternbeiräten vorgestellt. Diese Präsentation steht Ihnen hier als Download zur Verfügung 

Symbolbild Handyfreie Zone

Neue Handy-Regel an Schulen in Hessen

Ab dem nächsten Schul-Jahr gibt es eine neue Regel.
Die Regel gilt für alle Schulen in Hessen.

Schülerinnen und Schüler dürfen ihr Handy nicht mehr privat benutzen.
Das gilt auch für Smartwatch und andere digitale Geräte.

Sie dürfen das Handy mitbringen.
Aber: Sie dürfen das Handy auf dem Schul-Gelände nicht privat benutzen.

Warum gibt es die Regel?

  • Die Schülerinnen und Schüler sollen besser lernen können.
  • Die Kinder und Jugendlichen sollen sich besser fühlen.

Es gibt Ausnahmen:

  • Sie dürfen das Handy benutzen, wenn Sie krank sind und das Handy brauchen.
  • Sie dürfen das Handy benutzen, wenn es einen Notfall gibt.
  • Sie dürfen eine Bus-Fahrkarte auf dem Handy haben.
    Aber: Die Bus-Fahrkarte dürfen Sie nur außerhalb der Schule benutzen.

Eltern können im Notfall im Sekretariat anrufen.
Das Sekretariat gibt die Nachricht weiter.

Am 8. Mai 2025 gab es ein Treffen.
Der Landes-Eltern-Beirat hat die neue Regel erklärt.
Sie können die Präsentation hier herunterladen: 
[Download Präsentation]

Die Präsentation gibt es noch nicht in Leichter Sprache.

Mehr Informationen finden Sie hier:
[Themenportal: Handyregelung an Schulen]