Elternbeiräte stehen immer wieder vor der spannenden Frage: Dürfen sie für ihre ehrenamtliche Arbeit Messenger-Dienste nutzen? Gerade im schulischen Umfeld, wo regelmäßig sensible Daten von Schülerinnen, Schülern, Eltern und Lehrkräften verarbeitet werden, ist das Thema Datenschutz allgegenwärtig und darf keinesfalls unterschätzt werden. Schnelle Kommunikation ist heute gefragter denn je – doch der Griff zum Smartphone will gut überlegt sein. Die klare Empfehlung der Datenschutzbehörden: Am sichersten ist nach wie vor die E-Mail, denn sie ist für die schulische Kommunikation ausdrücklich vorgesehen. Wer dennoch nicht auf Messenger verzichten möchte, sollte unbedingt auf datenschutzkonforme Alternativen setzen. Geeignete Dienste wie Threema, Signal oder Ginlo bieten eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, speichern Daten verschlüsselt und verzichten auf das Auslesen von Kontakten oder die Weitergabe von Daten zu Werbezwecken. Wichtig: Die Nutzung eines Messengers darf immer nur freiwillig erfolgen. Eltern, die den Dienst nicht nutzen möchten, dürfen daraus keinerlei Nachteile entstehen. Sie müssen alle Informationen weiterhin zuverlässig per E-Mail erhalten.
Elternbeiräte stehen häufig vor der Frage, ob sie Messenger-Dienste auch im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Elternbeirat einsetzen dürfen. Schließlich bewegen sich Elternbeiräte im Bereich der Schulen und es werden in diesem Zusammenhang häufig personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften verarbeitet. Die kurze Antwort: Besser ist es per E-Mail zu kommunizieren. Aber wenn schon ein Messenger eingesetzt wird, dann bitte einen, der dem Datenschutz entspricht (z.B. Threema, Signal, Ginlo,u.ä.) und die Eltern, die den Messenger nicht nutzen möchten, nicht vergessen per E-Mail zu informieren. Weitere Details finden Sie im Artikel auf Datenschutz.Hessen.