Für die Wahl zum Landeselternbeirat finden in den Kreis- und Stadtelternbeiräten demnächst Delegiertenwahlen statt. Diese wählen am 22. Mai 2027 die Vertreterinnen und Vertreter des neuen Landeselternbeirats.
Kandidieren können jedoch alle Eltern, deren Kind zum Zeitpunkt der Wahl eine Schule der entsprechenden Schulform besucht. Also auch wenn Sie nicht im Kreis- oder Stadtelternbeirat tätig sind, aber z. B. als stellvertretender Klassenelternbeirat können Sie kandidieren, allerdings ohne Stimmrecht. Weitere Informationen unter Wahlen des Landeselternbeirats. Bei Fragen können Sie auch gern die Geschäftsstelle kontaktieren.


