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Wahl des Landeselternbeirats am 22. Mai 2027

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Für die Wahl des Landeselternbeirats können alle Eltern kandidieren, die am Wahltag ein Amt als Elternvertreter/in oder stellvertretende/r Elternvertreter/in in einer hessischen Schule ausüben.

Alle Eltern, die am 22. Mai 2027 ein Amt als Klassen-, Jahrgangs-, Schul-, Kreis- oder Stadtelternbeirat in einer hessischen Schule ausüben, können für den Landeselternbeirat - ohne Stimmrecht- kandidieren. 

©@pixabayFoto: Vilius Kukanauskas

Für die Wahl zum Landeselternbeirat finden in den Kreis- und Stadtelternbeiräten demnächst Delegiertenwahlen statt. Diese wählen am 22. Mai 2027 die Vertreterinnen und Vertreter des neuen Landeselternbeirats. 

Kandidieren können jedoch alle Eltern, deren Kind zum Zeitpunkt der Wahl eine Schule der entsprechenden Schulform besucht. Also auch wenn Sie nicht im Kreis- oder Stadtelternbeirat tätig sind, aber z. B. als stellvertretender Klassenelternbeirat können Sie kandidieren, allerdings ohne Stimmrecht. Weitere Informationen unter Wahlen des Landeselternbeirats. Bei Fragen können Sie auch gern die Geschäftsstelle kontaktieren.