Hessen erleichtert Schülerinnen und Schülern den Alltag: Das neue Bürokratieabbaugesetz macht amtlich beglaubigte Kopien für Zulassungsverfahren und Prüfungen überflüssig – einfache Kopien reichen künftig aus. Das Gesetz, verkündet am 22. Dezember 2025 im GVBl. Nr. 110, spart Zeit, Geld und Aufwand für viele Schülerinnen und Schüler und deren Eltern.
Konkrete Änderungen im Schulbereich
Bisher waren für Anmeldungen zu Abiturs, Ausbildungen oder Berufsprüfungen oft teure und zeitaufwendige Beglaubigungen von Geburtsurkunden, Zeugnissen oder Ausweisen erforderlich. Nun genügen normale Kopien. Behörden dürfen Originale oder beglaubigte Dokumente jedoch in begründeten Ausnahmefällen verlangen, wie bei Zweifeln an der Echtheit.
Wann tritt es in Kraft?
Das „Erste Bürokratieabbaugesetz“ gilt ab Jahresbeginn 2026 und betrifft zahlreiche schulische Verfahren direkt. Den vollständigen Regelungstext finden Sie hier: GVBl.-2025, Nr.00110 | Verkündungsplattform des Landes Hessen.


