WhatsApp erst ab 13 Jahren – Eltern stehen in der Verantwortung
Die elterliche Pflicht umfasst die Aufsicht und Kontrolle der Abwehr möglicher Gefahren bei digitalen "smarten" Medien, wie hier WhatsApp.
Die Nutzung von WhatsApp ist in Deutschland erst ab 13 Jahren erlaubt – und das auch nur mit der Zustimmung der Eltern. Viele Kinder und Jugendliche nutzen den beliebten Messenger dennoch schon früher. Das kann rechtliche Folgen haben, denn Eltern sind verpflichtet, die WhatsApp-Nutzung ihrer Kinder aktiv zu begleiten und regelmäßig zu kontrollieren. Das hat das Amtsgericht Bad Hersfeld in einem vielbeachteten Urteil bereits 2016 deutlich gemacht.
Eltern müssen nicht nur ihr Einverständnis zur Nutzung geben, sondern auch dafür sorgen, dass ihr Kind die App verantwortungsvoll nutzt. Dazu gehört, das Smartphone und die Einstellungen regelmäßig zu überprüfen, mit dem Kind über Datenschutz, Cybermobbing und den Umgang mit fremden Kontakten zu sprechen und klare Regeln für die Nutzung zu vereinbaren.
Ein besonderes Problem stellt die automatische Übertragung aller Kontakte aus dem Adressbuch an WhatsApp dar. Dafür braucht Ihr Kind eigentlich die Zustimmung jeder einzelnen Person, die im Handy gespeichert ist. Liegt diese nicht vor, drohen rechtliche Schwierigkeiten, etwa Abmahnungen.
Wichtige Hinweise
- WhatsApp darf erst ab 13 Jahren genutzt werden – darunter ist die Nutzung nicht erlaubt.
- Eltern müssen ihre Aufsichts- und Kontrollpflicht ernst nehmen und regelmäßig mit ihrem Kind über die App sprechen.
- Prüfen Sie die Kontakte und Einstellungen und sensibilisieren Sie Ihr Kind für Risiken wie Datenmissbrauch, Fake News und Cybermobbing.
- Informieren Sie sich über die aktuellen Datenschutzbestimmungen und Sicherheitsfunktionen von WhatsApp.
- Europäische Alternativen zu WhatsApp | European Alternatives
- Jugendmedienschutz | Themenportal
- Messengerdienste für Eltern