Wahlen der Kreis- und Stadtelternbeiräte

Im Zwei-Jahres-Rhytmus werden die Kreis- und Stadtelternbeiräte von Vertreter/innen der Schulelternbeiräte der Landkreise, kreisfreien Städte und der kreisangehörigen Gemeinden, getrennt nach Schulform, gewählt.

Jeder Schulelternbeirat wählt hierzu aus dem Kreis seiner Mitglieder und deren Stellvertreter/innen für jeweils angefangene 500 Schülerinnen und Schüler eine/n Vertreter/in (mindestens jedoch zwei) und eine entsprechende Anzahl von Ersatzvertreter/innen. Diese wählen dann den Kreiselternbeirat.

Der Kreis- bzw. Stadtelternbeirat (KREB / STEB) hat die Aufgabe, die Schulelternbeiräte bei ihrer Arbeit zu beraten und zu fördern. Er ist z. B. bei Schulentwicklungsplänen, Einrichtung einer Versuchsschule, Schulprogramm , Betreuungsangebote und Grundsätzen der Betreuung und Hausaufgaben, Grundsätze der Elternarbeit u. v. m. anzuhören.

Die Wahlen der Kreis- und Stadtelternbeiräte unterliegen einem strengen Prozedere. Wir stellen Ihnen eine ausführliche Beschreibung des Wahlverfahrens sowie eine Dokumentenliste mit Musterformularen zur Verfügung.  Klicken Sie einfach auf die entsprechenden Links.

Grundlage für die Wahlen zu den Elternvertretungen bildet das Hessische Schulgesetz und die Wahlordnung
Bitte denken Sie daran, dem Landeselternbeirat nach der Wahl ein Verzeichnis mit den Kontaktdaten der gewählten Personen und Ersatz-Personen zukommen zu lassen (Grundlage: SchDSV § 30 Abs. 7 in Verbindung mit der EVVO § 12 Abs. 1)