D'Hondt Verfahren

Sieben von neunzehn Elternvertreterinnen und Elternvertreter der jeweiligen Schulformen (außer Grundschule), die für den Kreis- oder Stadtelternbeiräte gewählt werden sollen, werden auf Grund der Schülerzahlen im Verhältnis auf die einzelnen Schulformen berechnet. Das Schulgesetz schreibt vor, dass dies nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt berechnet werden soll.

Keine Angst, die Berechnung übernehmen die Schulämter. Die teilen die jeweils aktuellen Zahlen den Kreis- bzw. Stadtelternbeiräten mit.

Da uns immer wieder Anfragen erreichen, stellen wir hier allen interessierten Kreis- und Stadtelternbeiräte, die die Berechnung ihres Schulamtes prüfen wollen, unseren Excel-D'Hondt Rechner zur Verfügung.
Auf der Eingabe-Seite können Sie einfach die jeweiligen Schülerzahlen eintragen und bekommen so eine schnelle Übersicht. Bei Unstimmigkeiten oder Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Schulamt.