Wahlverfahren
Auf Grund vieler Nachfragen, möchten wir Ihnen gern ein paar grundsätzliche Informationen zum Wahlablauf sowie ein paar Praxistipps mitteilen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie uns gern kontaktieren.
Die Vorschriften zu den Wahlen der Elternvertretungen sind im Hessischen Schulgesetz und der „Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen und die Entschädigung der Mitglieder des Landeselternbeirats und der vom Landeselternbeirat gebildeten Ausschüsse vom 01. Juli 2010“ (im Folgenden „EVVO“ genannt), geregelt.
Die Wahlen zu den Elternvertretungen (Klassenelternbeirat, Jahrgangselternbeirat, Abteilungselternbeirat, Ausländerbeirat, etc.) sollen sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres abgeschlossen sein (§ 2, Abs.1 der Wahlordnung)
Die Wahlen zu den Kreis- und Stadtelternbeiräte sollten spätestens fünf Monate nach Unterrichtsbeginn abgeschlossen sein. Die Wahlen zu den Kreis- und Stadtelternbeiräten finden alle zwei Jahre statt.
Der amtierende Kreis- und Stadtelternbeirat fordert die Schulelternbeiräte zur Durchführung der Wahlen von Vertretern und Ersatzvertretern für die Wahl zum Kreis- oder Stadtelternbeirat auf. Idealerweise geschieht diese Aufforderung nachdem die Wahlen zu den Elternvertretungen abgeschlossen sind. Dazu wird eine Einladung an die Vorsitzenden der Schulelternbeiräte verschickt sowie eine Information über den Wahltermin an den Landeselternbeirat [Hier finden Sie ein Muster für die Einladung an die Schulelternbeiräte] .
In der Einladung muss Termin, Ort sowie die Frist, bis wann die Namen der Vertreter dem amtierenden Kreis- oder Stadtelternbeirat gemeldet sein müssen. Außerdem der Hinweis, dass eine Teilnahme an der Wahl nur mit einer Wahlbescheinigung möglich ist, die am Wahltag persönlich dem Wahlausschuss vorgelegt werden muss. Die Einladungen müssen schriftlich erfolgen. Der elektronische Versand (z.B. E-Mail) ist hierbei ausgeschlossen!
Tipp 1: Sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Staatlichen Schulamt (SSA). Lassen Sie die Einladungen über das SSA an die Schulelternbeiräte versenden, denn das SSA hat die aktuellsten Adressen.
Die Anzahl der an den Schulen zu wählenden Vertreter hängt von der Anzahl der Schüler zum Zeitpunkt der Wahl ab. Für jeweils angefangene 500 Schüler wird ein Vertreter - mindestens jedoch zwei (!) und eine entsprechende Anzahl Ersatzvertreter gewählt. Die genaue Zahl der Schüler muss Ihre Schulleitung feststellen und Ihnen mitteilen.
Die gewählten Vertreter und Ersatzvertreter werden dann vom amtierenden Kreis- oder Stadtelternbeirat zur Wahl eingeladen. [Ein Musteranschreiben finden Sie hier]
Tipp 2: In der Praxis hat es sich bewährt, der Einladung an die Schulelternbeiräte zur Wahl der Delegierten, das Einladungsschreiben für die Wahl direkt mitzusenden und den Vorsitzenden aufzufordern, dieses nach den Wahlen den gewählten Vertretern auszuhändigen.
Die Wahlen zu den Vertretern und Ersatzvertretern erfolgt jeweils getrennt nach Schulform. Also auch bei organisatorisch verbundenen Schulen (Verbundschulen) werden die Vertreter getrennt nach Schulformen gewählt. Wenn kein Vertreter der Schulform entsendet wird, kann es sein, dass diese Schulform im Kreis- und Stadtelternbeirat nicht vertreten sein wird. Weisen Sie in Ihrem Anschreiben an die Schulelternbeiräte darauf hin.
Fügen Sie der Einladung zu den Kreis- und Stadtelternbeiratswahlen die Wahlbescheinigungen bei und laden Sie direkt fristgerecht zur konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Wahlen ein. Das hat den Vorteil, dass alle anwesend sind und man sich einen weiteren Termin für die konstituierende Sitzung erspart.
Tipp 3: Erinnern Sie 6 Wochen nach Ihrem Schreiben die Schulelternbeiräte daran, die Wahlen für die Vertreter / Ersatzvertreter durchzuführen.
Schreiben Sie die rückgemeldeten Vertretern / Ersatzvertretern ca. 14 Tage vor den Wahlen nochmal an und fügen Sie das Formular „Wahlbescheinigung“ bei.
Tipp 4 - für den Wahltag:
- Legen Sie pro Schulform 1 Ordner an.
- Führen Sie eine Liste mit allen Schulen – getrennt nach Schulform. Eine Muster-Excel-Liste für das Beispiel Grundschule können Sie sich hier herunterladen
- Legen Sie in jeden Ordner ein Formular für die Niederschrift. Muster
- Legen Sie eine ausreichende Zahl an Stimmzettel in den Ordner
Wer einlädt eröffnet und leitet die Sitzung!
Am Wahltag muss ein Wahlausschuss bestellt werden. Dies ist auch auf Zuruf möglich. Der Wahlausschuss besteht in der Regel aus Wahlleiter, Schriftführer und ggf. Beisitzer. Die Mitglieder des Wahlausschusses sollten wahlberechtigte Eltern sein. Sie dürfen jedoch nicht für ein Amt kandidieren.
Tipp 5: Für jeden Wahlraum sollte ein erfahrener Begleiter (z. B. Mitglied des amtierenden Kreis- oder Stadtelternbeirats) anwesend sein.
Der Wahlleiter sollte bei der Begrüßung nochmal darauf hinweisen, dass im Anschluss an die Wahl die konstituierende Sitzung stattfindet. Diese kann nur dann direkt im Anschluss stattfinden, wenn alle gewählten Mitglieder anwesend sind. Falls nicht alle anwesend sind, muss zur konstituierenden Sitzung erneut eingeladen werden.
Der Wahlausschuss prüft, ob die Wahlberechtigung der einzelnen Vertreter vorliegt. Die Wahlberechtigung wird durch eine von der Schulleitung aufgestellten Wählerliste festgestellt (Schulleitung bestätigt damit, dass der Wahlkandidat Personenberechtigt oder Mitanvertraut nach § 100, Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes ist) oder durch eine von der Schulleitung bestätigten Wahlbescheinigung. Amtierende Mitglieder der Kreis- oder Stadtelternbeiräte können sich ihre Bescheinigung durch den Vorsitzenden Ihres Kreis- oder Stadtelternbeirats bestätigen lassen.
Die Wahlbescheinigung enthält folgende Daten:
- Name des Kandidaten
- Anschrift des Kandidaten
- Name des Kindes
- Bestätigung der Personensorge
- Schule und Schulform
- Stempel / Unterschrift der Schulleitung
Kreuzen Sie auf der Liste (im Ordner) an, wenn die Vertreter / Ersatzvertreter anwesend sind (kontrollieren Sie die Anwesenheit nochmal erneut im Wahllokal!)
Die Wahlleitung gibt die Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge bekannt und stellt fest, ob die Vorgeschlagenen die Kandidatur annehmen. Allen Kandidaten ist die Gelegenheit zur Vorstellung, den Wahlberechtigen Gelegenheit zu ihrer Befragung zu geben.
Bei jedem Wahlgang dürfen nur einheitliche Stimmzettel verwendet werden. Alle Wahlgänge finden in geheimer Wahl statt! Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Nach Abschluss der Auszählung gibt die Wahlleitung das Wahlergebnis bekannt und fragt die Gewählten, ob sie das Amt annehmen.
Tipp 6: In der Praxis hat es sich bewährt, Stimmzettel für Vertreter und Ersatzvertreter sowie für Stichwahlen auf farblich unterschiedlichem Papier zu drucken bzw. zu kopieren. Das erleichtert hinterher die Zuordnung.
Über das Ergebnis der Wahl ist eine Niederschrift anzufertigen (im Ordner, siehe Muster). Die Niederschrift muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung der Wahl
- Ort und Zeit der Wahl
- Die Anzahl der Wahlberechtigten
- Die Namen der anwesenden Wahlberechtigten
- Die Anzahl der verteilten Stimmzettel
- Die Anzahl der für jede/n Bewerber/in abgegebenen gültigen Stimmen
- Die Anzahl der ungültigen Stimmen
- Die Anzahl der Stimmenthaltungen
- Die Reihenfolge der gewählten Vertreter / Ersatzvertreter
Ein Muster für eine Niederschrift können Sie hier herunterladen.
Eine allgemeine Information über die Kreis- und Stadtelternbeiräte haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Nach der Wahl senden Sie bitte eine Liste der gewählten Kreis- und Stadtelternbeiräte sowie deren Ersatzvertreter, mit Namen und Kontaktdaten an den Landeselternbeirat.