Rechtsgrundlagen
Die "Pflege und Erziehung der Kinder" beschreibt das Grundgesetz (Art. 6 Absatz 2) als das "natürliche Recht der Eltern". Hessen gehört zu den wenigen Bundesländern, in denen die Elternmitbestimmung an Schulen per Gesetz gewollt und geregelt ist.
Im Schulalltag kommen wir immer wieder in Situationen oder Fragestellungen, bei denen wir klare Informationen und Rechtsgrundlagen benötigen.
Sie finden hier die wichtigsten Gesetze und Verordnungen, die größtenteils auf die jeweils aktuelle Fassung der Seite "Hessenrecht" verlinkt sind.
Im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums werden die Änderungen veröffentlicht. Die kostenfreie Lese-Version des Amtsblattes können Sie sich hier ansehen.
Bitte beachten Sie, dass wir trotz aller Sorgfalt nicht für die Gültigkeit und Richtigkeit der Gesetztes- und Verordnungstexte gewähren können.
Informationen zu schulrechtlichen Regelungen finden Sie auch in unserer Onlinebroschüre "Worüber Eltern in Hessen informiert sein sollten".
Das gemeinsame Projekt "elan" von Kultusministerium und Landeselternbeirat bietet Ihnen zu den Themen Elternrecht und Elternmitwirkung kostenfreie Seminare auch in Ihrer Region an (aktuelle Termine). Zudem können alle Veranstaltungen auch als kostenfreies Abrufangebot gebucht werden. Hierfür setzen Sie sich einfach mit der Fachkoordination in Verbindung.
In unserer Rubrik "FAQ" finden Sie eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten.