Wahlen der Elternvertretungen
So läuft die Wahl gut!
Schule ist mehr als nur ein Ort des Lernens – sie ist ein lebendiger Raum, in dem Kinder wachsen, Freundschaften entstehen und wichtige Weichen für die Zukunft gestellt werden. Doch damit Schule wirklich gelingt, braucht es mehr als engagierte Lehrkräfte und motivierte Schülerinnen und Schüler. Es braucht vor allem die aktive Mitwirkung der Eltern, die ihre Erfahrungen, Wünsche und Ideen einbringen. Denn nur gemeinsam können wir eine Schule schaffen, die nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch Werte lebt und jedes Kind individuell fördert.
Die Wahlen der Elternvertretungen sind der Schlüssel zu dieser Mitbestimmung. Sie bieten Ihnen die Chance, direkt Einfluss zu nehmen, die Interessen der Elternschaft zu bündeln und die Bildungsbedingungen nachhaltig zu verbessern. Ob auf Klassenebene, im Schulelternbeirat, in Ihrem Kreis oder Ihrer Stadt oder sogar auf Landesebene – Ihre Stimme und Ihr Engagement sind unverzichtbar. Werden Sie Teil dieses wichtigen Prozesses und gestalten Sie die Zukunft unserer Schulen aktiv mit!
Nutzen Sie Ihre Chance, Schule aktiv mitzugestalten!
Ob als Kandidatin oder Kandidat, als engagiertes Elternteil oder als Wählerin und Wähler – Ihre Beteiligung macht den Unterschied. Informieren Sie sich, machen Sie mit und bringen Sie Ihre Perspektive ein. Ducken Sie sich nicht weg, wenn auf dem Elternabend Wahlen anstehen. Wenn Sie sich gerade nicht aktiv einbringen können, gehen Sie wählen und unterstützen Sie Ihre Elternvertretung. Nur gemeinsam kann Schule zu dem Ort werden, den wir uns für unsere Kinder wünschen.
Wahlen auf Klassen- und Schulebene sind eigentlich nicht schwer. Wenn man sich noch nie damit befasst hat, ist man vielleicht etwas unsicher. Wenn man schon viele Wahlen durchgeführt hat, vielleicht auch etwas “betriebsblind”. Wir versuchen eine Erklärung und wenn Sie dennoch Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne.
Eines haben alle Wahlen der Elternvertretungen gemeinsam: Es wird geheim gewählt! Immer!
Geheim heißt in Papierform und in Präsenz. Elektronische Wahlen, Wahlen per App oder auch Briefwahl, sieht das Schulgesetz nicht vor und die Rechtsauffassungen sind hier sehr eindeutig. Auch wenn das “schon immer anders war” oder sich alle einig sind: Eine offene Wahl per Handzeichen ist nicht rechtskonform. Also auch wenn es manchmal nervt: Wählen Sie bitte geheim, damit es nicht zu einer Anfechtung kommen kann und eventuell noch mal gewählt werden muss.
Auf Klassen- und Schulebene werden Wahlen im Zweifel von der Schulleitung für nichtig erklärt und wiederholt. Auf Kreis-, Stadt- und Landesebene sind die Wahlverfahren komplizierter. Sollte es hier zu Anfechtungen kommen, wird die eigens dafür gewählte Wahlprüfungskommission angerufen, die dann über die jeweilige Sache entscheidet.
Wann muss gewählt werden?
Klassenelternbeiräte (Jahrgangselternbeirat, Abteilungselternbeirat, Elternvertretungen ausländischer Schülerinnen und Schüler, Schulelternbeirat) müssen innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des neuen Schuljahres (§ 2 Abs. 1 der Wahlordnung) wählen.
Die Wahlen der Kreis- und Stadtelternbeiräte sollen spätestens fünf Monate nach Unterrichtsbeginn abgeschlossen sein, die Wahl des Landeselternbeirats: nach drei Jahren Amtszeit.
Die jeweiligen Wahlen und die Wahlprüfungskommission stellen wir Ihnen hier vor.