Die Wahl des Klassenelternbeirats
ElternMitWirkung - von Anfang an
Elternmitwirkung beginnt bei der Wahl des Klassenelternbeirats – und jede Stimme zählt!
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Eltern und Erziehungsberechtigten, deren Kind die jeweilige Klasse besucht. Dabei gilt: Pro Kind hat jedes Elternpaar gemeinsam eine Stimme. Gewählt werden kann jedes Elternteil. Wenn sich beide Elternteile als Klassenelternbeirat und Stellvertreter wählen lassen möchten, geht das rechtlich. Erfahrungsgemäß tut man sich damit keinen Gefallen, auch wenn das Engagement durchaus lobenswert ist. Überlegen Sie, ob sich nicht einer von Ihnen auf anderer Ebene engagieren möchte, beispielsweise in der Schulkonferenz.
Auch wenn Eltern am Wahltag nicht anwesend sein können, besteht die Möglichkeit, gewählt zu werden – vorausgesetzt, sie haben vorher schriftlich ihr Einverständnis erklärt. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Eltern, die selbst Lehrkräfte an der Schule sind, dürfen nicht gewählt werden.
Die Wahl des Klassenelternbeirats findet in der Regel zu Beginn des Schuljahres während des ersten Elternabends statt, spätestens jedoch sechs Wochen nach Schulbeginn. Die Einladung zur Wahl erhalten Sie schriftlich mindestens zehn Tage vor dem Termin – bei neuen Klassen durch die Klassenlehrkraft, ansonsten durch den amtierenden Elternbeirat. Gewählt werden aus der Elternschaft ein Klassenelternbeirat und eine Stellvertretung, in der Regel für zwei Jahre, in einigen Schulformen für ein Jahr.
Zu Beginn des Wahlabends wird ein Wahlausschuss gebildet, der die Wahl organisiert und das Protokoll führt. Wichtig: Mitglieder des Wahlausschusses dürfen selbst nicht kandidieren. Die Wahl selbst erfolgt geheim. Zunächst werden Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen und können sich kurz vorstellen. Nach der Stimmabgabe werden die Stimmen ausgezählt, das Ergebnis bekanntgegeben und protokolliert. Sollte es zu Stimmengleichheit kommen, wird eine Stichwahl durchgeführt. Die Gewählten müssen die Wahl annehmen; scheidet ein Elternbeirat vorzeitig aus, wird eine Nachwahl angesetzt.
Der Klassenelternbeirat übernimmt eine wichtige Rolle im Schulleben: Er ist das Bindeglied zwischen Eltern, Lehrkräften und Schulleitung. Zu seinen Aufgaben gehört es, mindestens einmal pro Halbjahr zu Elternabenden einzuladen – auf Wunsch auch häufiger, wenn Eltern, Lehrkräfte oder die Schulleitung dies wünschen. Darüber hinaus ist der Klassenelternbeirat Ansprechpartner bei Fragen und Problemen, plant gemeinsame Aktivitäten und vertritt die Klasse im Schulelternbeirat. Er kann außerdem Anträge an die Schulkonferenz und den Schulelternbeirat stellen und so aktiv das Schulleben mitgestalten. Mehr zum Klassenelternbeirat.