Die Wahl des Kreis- bzw. Stadtelternbeirats
So läuft die Wahl gut
Immer wieder tauchen Fragen zum Ablauf der Wahlen für die Elternvertretungen auf Kreis- und Stadtebene auf. Das ist verständlich, denn die Regelungen sind nicht ganz einfach. Um Ihnen die Organisation zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Informationen und praktische Tipps für einen reibungslosen und transparenten Ablauf der Wahlen zusammengestellt. Bei weiteren Fragen unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne!
Wichtige Fristen im Überblick
- Elternvertretungen an Schulen (z. B. Klassenelternbeirat, Jahrgangselternbeirat, Abteilungselternbeirat, Elternvertretungen ausländischer Schülerinnen und Schüler):
Die Wahlen müssen innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des neuen Schuljahres abgeschlossen sein (§ 2 Abs. 1 der Wahlordnung). - Kreis- und Stadtelternbeiräte:
Diese Wahlen finden alle zwei Jahre statt und sollten spätestens fünf Monate nach Unterrichtsbeginn abgeschlossen sein.
Der amtierende Kreis- oder Stadtelternbeirat fordert die Schulelternbeiräte auf, Vertreter und Ersatzvertreter für die Wahl zum Kreis- oder Stadtelternbeirat zu wählen. Idealerweise geschieht dies, nachdem die schulischen Elternvertretungen gewählt wurden. Dazu werden die Vorsitzenden der Schulelternbeiräte schriftlich eingeladen und der Landeselternbeirat über den Wahltermin informiert. Die Einladung muss folgende Angaben enthalten: Termin, Ort sowie die Frist, bis zu der die Namen der gewählten Vertreter gemeldet werden müssen. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Teilnahme an der Wahl nur mit einer Wahlbescheinigung möglich ist, die am Wahltag persönlich vorgelegt werden muss. Die Einladungen müssen schriftlich erfolgen – der Versand per E-Mail ist nicht zulässig!
Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter
Die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter richtet sich nach der Schülerzahl zum Zeitpunkt der Wahl. Für je angefangene 500 Schülerinnen und Schüler wird ein Vertreter gewählt – mindestens jedoch zwei Vertreter sowie die entsprechende Anzahl an Ersatzvertretern. Die genaue Schülerzahl teilt Ihnen die Schulleitung mit. Die gewählten Vertreter und Ersatzvertreter werden anschließend vom amtierenden Kreis- oder Stadtelternbeirat zur Wahl eingeladen.
- Tipp:
Es hat sich bewährt, das Einladungsschreiben zur Wahl der Delegierten direkt an die Einladung zur Wahl der Vertreter anzuhängen. Bitten Sie die Vorsitzenden der Schulelternbeiräte, dieses Schreiben nach den Wahlen an die gewählten Vertreter weiterzugeben.
Wahl nach Schulform
Die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter erfolgt getrennt nach Schulform. Auch bei verbundenen Schulen (Verbundschulen) werden die Vertreter jeweils für jede Schulform gewählt. Wird keine Vertretung für eine bestimmte Schulform gewählt, kann diese im Kreis- oder Stadtelternbeirat nicht vertreten sein. Weisen Sie in Ihrem Anschreiben darauf hin. Fügen Sie der Einladung zu den Kreis- und Stadtelternbeiratswahlen die Wahlbescheinigungen bei und laden Sie direkt zur konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Wahlen ein. So sparen Sie einen weiteren Termin und alle Gewählten sind bereits anwesend. Aber Achtung: Die konstituierende Sitzung direkt im Anschluss kann nur stattfinden, wenn alle Gewählten anwesend sind. Fährt eine gewählte Person nach der Wahl direkt nach Hause, muss mit entsprechender Einladungsfrist (zehn Tage) schriftlich eingeladen werden.
- Tipp:
Erinnern Sie die Schulelternbeiräte sechs Wochen nach Versand Ihres Schreibens an die Durchführung der Wahlen für Vertreter und Ersatzvertreter. Schreiben Sie die gemeldeten Vertreter/Ersatzvertreter etwa 14 Tage vor der Wahl erneut an und fügen Sie das Formular „Wahlbescheinigung“ bei.
Wer lädt ein, eröffnet und leitet die Sitzung!
Am Wahltag wird ein Wahlausschuss gebildet, meist bestehend aus Wahlleiter, Schriftführer und ggf. Beisitzern. Die Mitglieder des Wahlausschusses müssen wahlberechtigte Eltern sein und dürfen nicht selbst kandidieren.
- Tipp:
Sorgen Sie dafür, dass in jedem Wahlraum ein erfahrener Begleiter (z. B. ein Mitglied des amtierenden Kreis- oder Stadtelternbeirats) anwesend ist. Legen Sie pro Schulform einen Ordner an, der alle wichtigen Informationen enthält (Liste aller Schulen nach Schulform getrennt, Formular Niederschrift, Stimmzettel).
Der Wahlleiter weist bei der Begrüßung darauf hin, dass im Anschluss die konstituierende Sitzung stattfindet. Diese kann nur direkt im Anschluss erfolgen, wenn alle Gewählten anwesend sind. Andernfalls muss erneut eingeladen werden.
Der Wahlausschuss prüft die Wahlberechtigung anhand der von der Schulleitung ausgestellten Wählerliste oder der Wahlbescheinigung. Mitglieder des amtierenden Kreis- oder Stadtelternbeirats können sich ihre Bescheinigung vom Vorsitzenden bestätigen lassen.
Die Wahlbescheinigung hat Vorgaben, welche Angaben dort enthalten sein müssen und muss von der Schulleitung abgestempelt sein. Ein Muster finden Sie in der Box rechts.
Kreuzen Sie auf der Anwesenheitsliste an, welche Vertreter/Ersatzvertreter anwesend sind (bitte im Wahllokal nochmals kontrollieren!).
Die Wahlleitung gibt die Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge bekannt und prüft, ob die Vorgeschlagenen kandidieren möchten. Alle Kandidaten können sich vorstellen und den Wahlberechtigten für Fragen zur Verfügung stehen.
Alle Wahlgänge erfolgen geheim und mit einheitlichen Stimmzetteln. Bei Stimmengleichheit gibt es eine Stichwahl. Nach der Auszählung verkündet die Wahlleitung das Ergebnis und fragt die Gewählten, ob sie das Amt annehmen.
- Tipp:
Verwenden Sie für die Stimmzettel von Vertretern, Ersatzvertretern und für Stichwahlen verschiedenfarbiges Papier. Das erleichtert die spätere Zuordnung.
Niederschrift und Meldung des Ergebnisses
Über das Wahlergebnis ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese muss verpflichtende Angaben enthalten. Ein Muster finden Sie in der Dokumentenliste.
Nach der Wahl senden Sie bitte eine Liste der gewählten Mitglieder sowie der Ersatzvertreter mit Namen und Kontaktdaten an den Landeselternbeirat. Auch hier finden Sie ein Muster in der Dokumentenliste.
Mit dieser Übersicht und den Praxistipps sind Sie auf die Organisation und Durchführung der Wahlen gut vorbereitet.
Gesetzliche Grundlagen:
Weiterführende Informationen:
- Was macht der Kreiselternbeirat? - Allgemeine Information
- Verzeichnis der gewählten Mitglieder (Muster als .xlsx)
- D`Hondt Berechnung Schülerzahlen als Excel