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Die Wahl des Landeselternbeirats

So funktioniert die Wahl auf Landesebene

Die Wahl des Landeselternbeirats (LEB) ist ein mehrstufiger, transparenter Prozess, der die Mitbestimmung der Eltern auf Landesebene sicherstellt. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Ablauf und zu den Voraussetzungen.

Ablauf der Wahl
Die Kreis- und Stadtelternbeiräte wählen für jede Schulform jeweils eine Delegierte oder einen Delegierten aus ihren Reihen für die Wahl zum Landeselternbeirat. Gibt es in einer Schulform nur ein Mitglied im Kreis- oder Stadtelternbeirat, übernimmt dieses automatisch die Delegiertenfunktion. Die so gewählten Delegierten wählen anschließend getrennt nach Schulformen die Mitglieder sowie die Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter des Landeselternbeirats. Die Amtszeit beträgt drei Jahre.
Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter rücken in der Reihenfolge der bei der Wahl erreichten Stimmen nach, falls ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit ausscheidet.

Wer ist wählbar?
Für ein Amt im Landeselternbeirat können Eltern kandidieren, deren Kind eine Schule der entsprechenden Schulform besucht. Auch Betreuerinnen oder Betreuer volljähriger Schülerinnen und Schüler sind wählbar, sofern das Kind eine Schule dieser Schulform besucht.
Voraussetzung ist, dass die Kandidatin oder der Kandidat zum Zeitpunkt der Wahl ein Amt als Klassenelternbeirat, Jahrgangselternvertreterin oder -vertreter, Abteilungselternbeirat oder als deren Stellvertreterin oder Stellvertreter in der jeweiligen Schulform innehat. Die Wählbarkeit wird durch eine vom Kreis- oder Stadtelternbeirat ausgestellte Delegiertenbescheinigung oder eine sogenannte „Kandidatenbescheinigung“ nachgewiesen. Auch wer nicht als Delegierte oder Delegierter gewählt ist, kann kandidieren – ist dann aber nicht stimmberechtigt.

Wahlmodalitäten
Die Wahlen finden geheim und getrennt nach Schulformen statt. Jede delegierte Person hat eine Stimme und kann nur persönlich wählen. Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden. Vor der eigentlichen Wahl des Landeselternbeirats werden die Mitglieder der Wahlprüfungskommission gewählt. Diese Kommission begleitet den Wahlvorgang, prüft die Rechtmäßigkeit und führt die konstituierende Sitzung durch. 

Zusammensetzung des Landeselternbeirats
Der Landeselternbeirat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aller Schulformen. Die genaue Anzahl und Verteilung richtet sich nach dem Hessischen Schulgesetz und stellt sicher, dass alle Schulformen angemessen vertreten sind.

Die Wahl des Landeselternbeirats ist recht aufwändig und sehr formell. Sie kann über zwei Tage gehen, das entscheidet der jeweils amtierende Vorstand. 
Die Vorsitzenden der Kreis- und Stadtelternbeiräte erhalten zu jeder Wahl ein aktuelles Dokumentenpaket mit angepassten Unterlagen und einem genauen Ablaufplan. 
Wenn Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.