Zum Inhalt springen

Die Wahlprüfungskommission (WPK)

Die Wahlprüfungskommission ist dafür zuständig, die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der Wahlen sowohl beim Landeselternbeirat als auch bei den Kreis- und Stadtelternbeiräten zu prüfen. Sie entscheidet bei Wahlanfechtungen und Wahlprüfungsbeschwerden. Die Wahlprüfungskommission (WPK) wird alle drei Jahre gemeinsam mit der Wahl des Landeselternbeirats gewählt.

Die Wahlprüfungskommission entscheidet eigenständig und ohne Einflussnahme von außen über die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der Wahlen. Diese Unabhängigkeit stellt sicher, dass Wahlanfechtungen und Beschwerden neutral und objektiv geprüft werden. Die WPK ist keinem anderen Gremium oder einer Behörde weisungsgebunden und arbeitet ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben und ihrer Geschäftsordnung, die vom Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) genehmigt werden muss.

Die WPK setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen: einem Vorsitzenden, einer Stellvertretung und drei Beisitzenden. Alle Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, die Sitzungen sind nicht öffentlich. Über jede Wahlanfechtung wird ein schriftlicher Beschluss gefasst. 

Im Unterschied zum Wahlausschuss, der nur für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl des Landeselternbeirats zuständig ist, wird die Wahlprüfungskommission für die gesamte Amtszeit des Landeselternbeirats gewählt und bleibt im Amt. Der Wahlausschuss organisiert die Wahl der Schulformen, lädt zur konstituierenden Sitzung ein und führt die Vorstandswahlen des Landeselternbeirats durch.

Die Arbeit der Wahlprüfungskommission ist ein wichtiger Baustein für die demokratische Mitwirkung der Eltern.

Kontakt zur WPK

Vorsitzender
Ingo Radermacher
E-Mail

Geschäftsordnung
(alte Fassung)